Wie so oft hechelt auch bei der Facebook-Fahndung
der Gesetzgeber der gesellschaftlichen Realität hinterher. Das heißt:
Eigentlich hechelt der Gesetzgeber nicht einmal, sondern er lahmt.
Denn das Netzwerk Facebook gibt es seit acht Jahren. Schon längst
hätte man die Fahndung in sozialen Netzwerken verbindlich regeln
können, regeln müssen – auf Bundesebene, in der Strafprozessordnung.
Doch geregelt wurde bisher nichts. Dass jetzt die Justizminister der
Länder das Problem über den erwähnten versteckten Anhang zur
Richtlinie regeln wollen, ist zwar löblich, angemessen ist es dem
Thema angesichts seiner Tragweite aber nicht.
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