Ärzte und Krankenkassen verspielen Chance für mehr Biosimilars in Deutschland

Alljährlich vereinbaren GKV-Spitzenverband und die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Rahmenvorgaben für die
Arzneimittelversorgung. Sie liegen nun für das Jahr 2013 vor. Die
Vorgaben auf Bundesebene werden anschließend in regionalen
Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und Ärzten umgesetzt.

Die Politik hatte der Selbstverwaltung den Ball zugespielt, auf
dem Verhandlungsweg für bessere Rahmenbedingungen für Biosimilars in
Deutschland zu sorgen – Biosimilars sind Folgeprodukte
biopharmazeutisch hergestellter Arzneimittel, die aus dem Patent
laufen.

„Indem die Selbstverwaltung wiederum lediglich für nur eine
einzige Gruppe von Biosimilars, die Epoetine, Verordnungsquoten
festgelegt hat, hat sie gezeigt, dass sie aus eigener Kraft nicht in
der Lage ist, substanzielle Fortschritte zu erreichen,“ kommentiert
Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika dieses Ergebnis.

In der politischen Diskussion der Novelle des Arzneimittelgesetzes
hatten vor allem die Krankenkassen immer wieder argumentiert, es
bräuchte keine politischen Weichenstellungen, um die
Rahmenbedingungen für Biosimilars in Deutschland zu verbessern. Das
könne die Selbstverwaltung auch selbst. Nun zeigt sich erneut, dass
dem nicht so ist. Damit entgeht dem deutschen Gesundheitssystem die
Chance, stärker als bislang von Biosimilars zu profitieren.

„Studien zeigen das enorme Einsparpotenzial der Biosimilars für
unser Gesundheitssystem. Deswegen hatte Pro Generika frühzeitig den
Dialog mit GKV-Spitzenverband und KBV gesucht und für bessere
Regelungen für Biosimilars geworben. Angesichts der gewaltigen
Kostenlawine, die mit patentgeschützten Biopharmazeutika einhergeht,
und der bevorstehenden Patentabläufe in diesem Bereich hätte die
Selbstverwaltung ein klares Signal geben müssen, dass man eindeutig
auf Biosimilars setzt. Umso größer ist die Enttäuschung der
Biosimilarunternehmen, dass diese Chance verspielt worden ist“, so
Bretthauer abschließend.

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