Krings/Heveling: Auch technische Seite des Leistungsschutzrechts unbedenklich

Der Unterausschuss Neue Medien hat am gestrigen
Montag eine öffentliche Anhörung zu technischen Fragen eines
Leistungsschutzrechts für Presseverlage durchgeführt. Dazu erklären
der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Günter Krings und der zuständige Berichterstatter Ansgar Heveling:

„Die geladenen Sachverständigen haben bestätigt, dass nicht nur
die rechtliche Seite eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage
unzweifelhaft ist. Auch aus technischen Gesichtspunkten begegnet das
Leistungsschutzrecht keinen Bedenken.

Presseverlage sollen künftig ein eigenes Recht bekommen, um ihre
Leistungen an Newsaggregatoren und Suchmaschinen im Internet
lizenzieren zu können. Nachdem in der öffentlichen Anhörung bereits
einzelne verfassungsrechtliche Bedenken widerlegt werden konnten,
haben die Sachverständigen nun weitere technische Fragen ausgeräumt.
Weder die Informationsfreiheit im Internet noch das Verlinken von
Presse-Artikeln werden von einem Leistungsschutzrecht beeinträchtigt.
So werden auch Suchfunktionen in sozialen Netzwerken oder
Nachrichteportalen nicht vom Leistungsschutzrecht erfasst.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird seinen Beitrag
dazu leisten, den Qualitätsjournalismus als wichtigem Faktor unseres
demokratischen Rechtsstaates auch in Zeiten des Internets zu
sichern.“

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes für
Presseverlage soll in dieser Woche vom Bundestag beschlossen werden.
Das Leistungsschutzrecht war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart
worden. In einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses Ende
Januar hatten sich die Sachverständigen bereits für die Einführung
eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage ausgesprochen.

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