Zum dritten Mal in Folge hat sich die rot-grüne
NRW-Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster eine
Klatsche abgeholt. Das ist bitter, auch wenn Regierungschefin Kraft
und ihr Finanzminister Walter-Borjans den Richterspruch
herunterspielen. Verfassungsbruch aber ist kein Kavaliersdelikt. Bei
Lichte besehen war das Scheitern des Haushalts für das Jahr 2011
absehbar. Es hätte seinerzeit schon eines politischen
Zweckpessimismus bedurft, einen wirtschaftlichen Abschwung oder
Steuermindereinnahmen zu prognostizieren, die allein eine
Neuverschuldung höher als die Investitionssumme rechtfertigten. Und
so fehlte jegliche von der Verfassung getragene Rechtfertigung für
die Höhe der Neuverschuldung. Kein Politikansatz, auch nicht der
einer präventiven Finanzpolitik, steht höher als die Verfassung; da
mag es ja auch noch so richtig sein, heute mehr in Bildung zu
investieren, um morgen weniger Ausgaben zu haben. Solange
Bildungsausgaben nicht zu den Investitionskosten gerechnet werden
dürfen, müssen die dafür notwendigen Mehrausgaben durch Mehreinnahmen
oder Kürzungen an anderer Stelle gedeckt werden. Risikobefrachtet
sind auch die Haushalte für das laufende und das kommende Jahr. Es
knirscht an vielen Ecken und Kanten, so dass des Landes
Begehrlichkeit wachsen dürfte, sich auf Kosten Dritter zu entlasten.
Das aber sind die Kommunen. Sie spüren bereits jetzt, dass die Reise
dorthin geht. Etwa wenn Schulministerin Löhrmann die Inklusion von
behinderten und nichtbehinderten Schülern vorantreibt, Zusatzkosten
aber verneint, obwohl sie unvermeidlich eintreten werden. Viele
Fehler sind vermeidbar. So auch die Fehlberechnungen der Zuweisungen
an überschuldete Kommunen. Dazu bedarf es lediglich handwerklicher
Genauigkeit.
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