Rheinische Post: Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger will Aktionäre über Managergehälter bestimmen lassen

Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Aktionäre von
börsennotierten Unternehmen künftig dazu verpflichten, bei der
Hauptversammlung über die Managergehälter abzustimmen. Das geht aus
dem Entwurf für eine Novelle des Aktienrechts hervor, der der in
Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe)
vorliegt. Demnach soll der Paragraf 120 im Aktiengesetz so
verschärft werden, dass die Hauptversammlung das System zur Vergütung
der Vorstände beschließen muss. Bisher ist in dem Paragrafen eine
„Kann“-Regel enthalten. Die einschränkende Formulierung, dass aus der
Abstimmung über die Gehaltsstrukturen „weder Rechte noch Pflichten“
entstehen, soll gestrichen werden. Vorstandsmitglieder, die eigene
Aktien am Unternehmen besitzen, sollen von dem Votum ausgeschlossen
werden. In der Bundesregierung ist die Novelle aus dem FDP-geführten
Justizministerium bislang nicht endgültig abgestimmt. Die FDP will
das Thema am Donnerstag im Koalitionsausschuss diskutieren.

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