Der Freispruch der beiden Journalisten Thomas Datt
und Arndt Ginzel im Dresdner Journalistenprozess ist rechtskräftig,
nachdem die Dresdner Staatsanwaltschaft am Donnerstag die Revision
zurückgezogen hat. „Wir sind sehr erleichtert über diese Nachricht“,
sagte der Vorstandssprecher von Reporter ohne Grenzen, Michael
Rediske. „Der Freispruch ist ein ermutigendes Signal an alle
Journalisten, die Missstände aufdecken. Sie dürfen nicht durch
Strafverfahren eingeschüchtert werden.“
Thomas Datt und Arndt Ginzel hatten 2008 über angebliche Kontakte
hochrangiger sächsischer Justizbeamter ins Leipziger Rotlichtmilieu
berichtet und waren im August 2010 wegen übler Nachrede vom
Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe von jeweils 2500 Euro
verurteilt worden. Im darauf folgenden Berufungsprozess sprach das
Dresdner Landesgericht die beiden Journalisten im November 2012 frei,
die Staatsanwaltschaft legte jedoch Revision ein.
„Der endgültige Freispruch kam für uns völlig überraschend“, sagte
Arndt Ginzel gegenüber Reporter ohne Grenzen. Die Organisation hatte
den Prozess, der sich über Jahre hinzog, wiederholt heftig kritisiert
(http://bit.ly/TPf8Oj).
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