Ein Strafprozess als Reaktion auf
Gewaltübergriffe von Salafisten ist ein wichtiger, aber eben auch nur
einer der Bausteine staatlicher Reaktion. Ein Urteil kann hier
allenfalls ein deutliches Signal setzen.
In dem Solinger Salafisten-Prozess geht es wahrlich nicht um
Kleinigkeiten: Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft Polizisten
mit dem Tod gedroht, sich der gefährlichen Körperverletzung und des
schweren Landfriedensbruchs schuldig gemacht haben. Die
Gewalttätigkeiten waren so etwas wie ein Muster, das schon kurze Zeit
später bei Ausschreitungen von Salafisten gegen die Polizei in Bonn
aufgegriffen wurde. Auch wenn dieser Aspekt für die Strafbarkeit im
Einzelfall nicht zählen darf, dürfte er doch im Hinterkopf aller
Beteiligten eine Rolle spielen.
Neben einer Reaktion der Justiz ist vor allem die
Vorfeldaufklärung wichtig. Die Verhinderung von Gewalttaten. Dazu
bedarf es auch der Überwachung durch den Verfassungsschutz. Zwar
haben Verfassungsschützer nach dem Fehlverhalten, das im Umgang mit
dem rechtsextremen NSU bekannt wurde, derzeit keinen leichten Stand.
Doch würde man nach diesen Negativerfahrungen die Dienste auflösen
und die V-Leute-Praxis beenden – eine Forderung der Linken – , so
würden in Zukunft außerordentlich wichtige Erkenntnisse wegfallen.
Beurteilungen, die die Sicherheitskräfte bei ihrer Bekämpfung auch
des salafistischen Extremismus dringend benötigen. Nur wenn man
gewaltbereite Salafisten im Visier behält, kann es Erkenntnisse
geben, wie diese Menschen denken, was sie planen.
Was man bisher weiß, ist beunruhigend genug: Der politische
Salafismus hält Gewalt zur Durchsetzung der eigenen religiösen
Vorstellungen für legitim. Salafisten, so hat es NRW-Innenminister
Jäger kürzlich gesagt, schaffen durch ihre Propaganda – insbesondere
über das Internet – den Nährboden der Radikalisierung, aus dem sich
terroristische Netzwerke oder gefährliche Einzelpersonen entwickeln.
Dies ohne Beobachtung oder Gegenwehr laufen zu lassen, wäre
fahrlässig.
Selbstverständlich fällt der Islam als Religion unter den Schutz
des Grundgesetzes. Doch Toleranz gegenüber islamistischer Gewalt darf
es nicht geben.
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