Von den 105 Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
verweigern immer noch 29 Institute die vollständige Veröffentlichung
ihrer Vorstands- und Verwaltungsratsbezüge. Acht NRW-Sparkassen
verstoßen so massiv gegen die gesetzlichen Vorgaben, dass
NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) jetzt Verfahren
einleiten will. Das kündigt der Finanzminister nach Informationen der
in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe) in
einer Vorlage für den Haushalts- und Finanzausschuss an. Darin heißt
es: „Die nachfolgend aufgeführten acht Institute machen willentlich
entweder überhaupt keine oder lediglich unvollständige Angaben. In
diesen Fällen unvollständiger oder fehlender Transparenz wird die
Sparkassenaufsicht zusammen mit der zuständigen Kommunalaufsicht
Verfahren einleiten und prüfen, ob und wie die Hinwirkungspflicht
umgesetzt wurde.“ Aufgelistet sind die Sparkassen
Radevormwald-Hückeswagen, Kleve, Hilden-Ratingen-Velbert, Finnentrop,
Fröndenberg, Haltern am See, Rheine und Wermelskirchen. Das
Transparenzgesetz fordert von den NRW-Sparkassen, „die gewährten
Bezüge jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands, des Verwaltungsrates
und ähnlicher Gremien unter Namensnennung“ zu veröffentlichen.
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