Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema „Kirche und ihre Finanzen“

Der Schatten von Limburg liegt, zumindest bei
den Finanzberatungen, über der Landessynode der Evangelischen Kirche
von Westfalen, die in Bielefeld-Bethel tagt. Heute soll der
Haushaltsplan für das Jahr 2014 verabschiedet werden. Die Finanzlage
ist stabil. 2012 gab es 455,4 Millionen Kirchensteuern, 2013 werden
es gut 460 Millionen Euro sein und für 2014 werden 440 Millionen
erwartet. Der juristische Vizepräsident der westfälischen
Landeskirche, Klaus Winterhoff, sprach von einer Atempause, die auch
Zeit gebe, Vorsorge für anstehende Herausforderungen zu treffen.
»Gott sei Dank!«, meinte der schlaue Finanzfuchs Winterhoff, der auch
bei sprudelnden Kirchensteuer-Einnahmen weiter auf Sparkurs fährt.
Zurück zum Schatten von Limburg und zum Finanzgebaren des Bischofs
Tebartz-van Elst, dem Papst Franziskus eine Auszeit verordnet hat:
Viele Synodale, die Mitglieder des westfälischen Kirchenparlaments,
fordern eine einheitliche Sprachregelung, wenn es um die Transparenz
der kirchlichen Finanzen geht. Das die katholischen Schwestern und
Brüder im Hinblick auf die Offenlegung der Vermögen hier mehr Druck
aushalten müssen, merkte Präses Annette Kurschus mit Recht an. Außer
Steuern, die als Mitgliedsbeitrag angesehen werden, erhalten die
Kirchen auch direkt Geld vom Staat. Diese so genannten
Staatsleistungen sind umstritten. Die Bundesländer zahlen
schätzungsweise jährlich bis zu 480 Millionen Euro. Hier beginnt
schon das erste Problem, denn genaue Zahlen sind nicht bekannt.
Allein die evangelische Kirche streicht vom Staat 250 Millionen Euro
ein, das sind 2,5 Prozent der Gesamteinnahmen. Die westfälische
Landeskirche erhält 3,76 Millionen Euro, gleich 0,9 Prozent des
Netto-Kirchensteueraufkommens. Neben der Frage nach der genauen
Summe der gesamten Staatsleistungen stellt sich die Frage nach der
konkreten Verwendung dieser 480 Millionen Euro. Nimmt der Staat durch
den Geldfluss etwa Einfluss auf kirchliche Entscheidungen bei
politischen Fragen? Und eine weitere Frage schließt sich zwangsläufig
an: Warum werden diese Staatsleistungen überhaupt noch gezahlt?
Schließlich handelt es sich dabei um Geld, das als Entschädigung für
die Enteignung kirchlichen Vermögens, wie Ländereien oder Klöstern,
im Rahmen der Säkularisierung gezahlt wird. Somit reicht diese
Regelung bis ins Jahr 1803 zurück. Einzelne Fälle, wie Jahresrenten
für Bischöfe und Domkapitulare, gehen auch bis in die Reformation
zurück. Es täte den Kirchen gut, wenn sie nicht weiter die Hand
aufhalten sondern auf die Staatsleistungen verzichten würden. Hierzu
haben die Kirchen Gesprächsbereitschaft signalisiert, doch den ersten
Schritt wollen sie nicht tun. Warum eigentlich nicht? Enteignungen
können als Sünde bezeichnet werden. Und die Vergebung von Sünden wird
von den Kirchen gepredigt. Die Synode sollte hier ein Zeichen setzen.

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