Der Führerschein als vorenthaltenes kostbares Gut
hat Abschreckungspotenzial. Nach den Plänen der Politiker einer
Großen Koalition künftig über die Bestrafung von Verkehrsdelikten
hinaus. Der Entzug des Führerscheins als Sanktionierung im Strafrecht
ist keine ganz neue Idee. Eine blitzgescheite ist es darüber hinaus
immer noch nicht. Im Paragrafen-Dschungel unserer Rechtsprechung sind
Transparenz und Gleichbehandlung Stabilitätsgaranten. Genau die
bleiben bei einer solchen neuen Gesetzgebung auf der Strecke. Auf der
Waage der Justitia müssten also künftig zusätzliche Fragen liegen:
Wäre eine höhere Geldstrafe im Zweifel preisgünstiger als ein
Fahrverbot? Was bedeuten persönliche Lebensumstände (Wohnort in der
Großstadt oder eher auf dem Land) für die Wertigkeit des Einziehens
des Führerscheins? Muss der Angeklagte, der über keinen Führerschein
verfügt, anderweitig härter bestraft werden? Die romantische
Vorstellung, dass Beweglichkeit erst die Voraussetzung für Straftaten
ist, in allen Ehren – die abschreckende Wirkung des Vorstoßes bleibt
überschaubar. Sie mag für den nach Jugendstrafrecht zu behandelnden
Dieb, der Mobilität noch als Gefühl neuer Freiheit fühlt, zu
unterstellen sein. Darüber hinaus aber schreckt allein schon das
Ungefähre der Initiative ab.
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