Die EU-Güterrechtsverordnungen sind ein
Meilenstein, der das internationale Familienrecht in der europäischen
Union erheblich vereinfachen wird. Ab dem 29. Januar 2019 werden die
neuen Regelungen auf sämtliche Fragen des ehelichen Güterstands und
der Güterstände eingetragener Lebenspartnerschaften angewendet.
„Die praktische Relevanz der Güterrechtsverordnungen könnte kaum
größer sein“, sagt Dominik Hüren, Pressesprecher der
Bundesnotarkammer. „Derzeit leben in der Europäischen Union circa 16
Millionen internationale Paare. Immer mehr Bürger verlassen ihren
Heimatstaat aus privaten oder beruflichen Gründen. Das Bedürfnis, die
vermögensrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten oder eingetragenen
Lebenspartner in der Situation möglichst rechtssicher und
vorhersehbar zu gestalten, ist nicht nur bei den betroffenen Paaren,
sondern auch bei ihren Vertragspartnern groß.“
Hier helfen die neuen Güterrechtsverordnungen. Auf alle Ehen, die
ab dem 29. Januar 2019 geschlossen werden, ist nun primär das Recht
des Staates anwendbar, in dem die Ehepartner nach der Eheschließung
ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ein späterer
Umzug innerhalb Europas wird daran künftig nichts mehr ändern. Um
gleichzeitige Verfahren in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu
vermeiden, regeln die Verordnungen zudem, welches Gericht im Fall des
Falles zuständig ist.
Das nationale Recht ändert sich durch die neuen
Güterrechtsverordnungen zwar nicht. Alle Rechtsanwender müssen das
neue Recht aber trotzdem beherrschen. Aus diesem Grund hat die
Bundesnotarkammer am 18. Januar 2019 ein Fortbildungsseminar in
Karlsruhe durchgeführt, in dem Richter und Notare mit der neuen
Rechtslage vertraut gemacht wurden. „Uns ist es wichtig, die
Rechtspraktiker stetig fortzubilden, damit sie ihre
verantwortungsvolle Aufgabe bei der Beratung der Bürger gut ausfüllen
können“, betont Dominik Hüren.
Getreu dem Motto –Drum prüfe, wer sich ewig bindet– sind Notare
die ersten Ansprechpartner in Fragen des Güterrechts. Sie sorgen für
klare und faire Verhältnisse in der Ehe und Partnerschaft, indem sie
die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehe- und Lebenspartner
rechtssicher auf individuelle Bedürfnisse anpassen. Ihre Aufgabe ist
es, die komplexen und folgenschweren güterrechtlichen Fragen den
Mandanten zu erläutern und gerade auch die Interessen des schwächeren
Vertragspartners zu schützen. Auf diese Weise wird der Grundstein für
ein harmonisches Miteinander gelegt, was spätere Streitigkeiten im
Trennungsfall vermeiden hilft.
Pressekontakt:
Dominik Hüren
– Pressesprecher –
Bundesnotarkammer
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