ABDA-Präsident: „Notdienstpauschale ist überfällig“

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) muss die
für den 1. Januar 2013 angekündigte Notdienstpauschale für die
Apotheken unverzüglich einführen. Das fordert der Geschäftsführende
Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Zunächst solle das Ministerium Transparenz herstellen, welche
Hindernisse und Bedenken noch bei der Umsetzung einer pauschalen
Vergütung pro Notdienst bestünden. Die ABDA erwartet nun eine
konkrete Umsetzung bis Ende Februar. Anderenfalls sollen Millionen
Patienten auf einem bundesweiten Aktionstag am 28. Februar in und vor
den Apotheken über die nächtlichen, sonn- und feiertäglichen
Gemeinwohlleistungen informiert werden, die bislang trotz
Unterfinanzierung erbracht werden.

„Dass die Mühlen der Bürokratie so langsam mahlen, ist nicht
hinnehmbar“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. „Die Einführung
der Notdienstpauschale ist überfällig und muss nun endlich – wie
versprochen – praktisch umgesetzt werden. Der Notdienst der Apotheken
zu Weihnachten und Neujahr ließ sich ja auch nicht verschieben. Wir
haben unsere Hausaufgaben gemacht und alle geforderten Fakten
geliefert. Jetzt ist es Zeit zu handeln.“ Dr. Andreas Kiefer,
Präsident der Bundesapothekerkammer, ergänzt: „Gerade in den
Bundesländern ist erkannt worden, wie wichtig diese
strukturerhaltende Maßnahme im Sinne einer qualitativ hochwertigen,
flächendeckenden Arzneimittelversorgung der Bevölkerung ist. Die
Kolleginnen und Kollegen erwarten nun mit Recht konkrete Ergebnisse.“

Zum Hintergrund: Die Gesundheitspolitiker der Regierungskoalition
hatten im Herbst 2012 beschlossen, zusätzliche 120 Millionen Euro pro
Jahr für die Apothekennotdienste zu Verfügung zu stellen. Die 21.000
Apotheken leisten pro Jahr rund 500.000 Nacht- und Notdienste.
Bislang darf jede Apotheke 2,50 Euro pro Patient als Notdienstgebühr
erheben; damit lässt sich jedoch auch in Summe kein Gehalt eines
Apothekers für 8 oder 12 Stunden finanzieren. Die Pauschale pro
Notdienst kommt vor allem Apotheken im ländlichen Raum zugute, die
häufiger dienstbereit sein müssen. Beispiel Bayern: Eine Apotheke in
München leistet 14 Notdienste pro Jahr, im ländlicheren Eichstätt
dagegen 73 Notdienste.

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