Aus Australien stammt der Rechtsextremist, der in
Neuseeland vermutlich aus rassistischen Motiven 50 Menschen
umbrachte. Australien lieferte vor 23 Jahren ein Musterbeispiel für
entschiedenes Handeln in Sachen Waffenrecht: Nach einem Massaker in
Port Arthur mit 35 Toten verschärfte die Regierung innerhalb von
Tagen die Bedingungen zum Schusswaffen-Besitz. 516 Menschen kamen
1996 in Australien durch Schusswaffen ums Leben, 2015 waren es 211.
Der Aspekt „Australien“ mag ein historischer Zufall sein; aber
deutlich wird, wie erfolgreich konsequentes politisches Handeln sein
kann. Zur Wahrheit gehört allerdings auch: Die Bedeutung, die Waffen
in Bürgerhand in einem Staat haben, hängt von Historie, Mentalität
und psychischer Verfasstheit der Bürger und ihrer Regierenden ab.
Deshalb wären strenge Waffenbesitzregeln in den USA auch dann
unvorstellbar, wenn das Land intelligent, vorausschauend und sensibel
regiert würde, wenn also eine im Vergleich zur Gegenwart exakt
gegenteilige Situation vorherrschte. Weil der Mensch für Pazifismus
nicht geschaffen ist, definiert sich die rechtsstaatlich ideale
Situation so: Waffenbesitz in Bürgerhand ist die Ausnahme und hängt
von klar definierten Bedingungen ab, der Staat hat das Gewaltmonopol.
Diese Situation setzt jedoch voraus, dass der Staat seine Bürger
nötigenfalls durch Einsatz seines Gewaltmonopols schützt. Schafft der
Staat das nicht, droht Chaos. Düsteres Beispiel, auch geografisch
sehr nah: In Frankreich verwüsten Faschisten unter Ausnutzung legaler
„Gelbwesten“-Demos die Innenstädte. Ein unhaltbarer Zustand.
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