Juristisch gesehen ist es unerheblich, ob nur der
Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Verbot der
NPD stellt und nicht auch die Bundesregierung in Karlsruhe vorstellig
wird. Denn die obersten Richter werden sich wie bisher auch allein an
die Faktenlage halten. Beim letzten Mal hat sie nicht nur nicht
ausgereicht, der Antrag war schlicht und einfach schlampig
vorbereitet und der Rechtsstaat bis auf die Knochen blamiert.
Politisch gesehen aber ist das jetzt von der FDP erzwungene Nein ein
fatales Zeichen, und zwar in mehrfacher Hinsicht: Zum einen wird
deutlich, dass der Staat in einer wichtigen Frage für die Demokratie
nicht geschlossen auftritt. Zum anderen wird dokumentiert, dass die
amtierende Regierung nach der Pleite 2003 bis heute ihr Vertrauen in
die Arbeit von Polizei und Geheimdiensten nicht wiedergewonnen hat.
Zum Dritten verkommt das Thema zu einem Kräftemessen zwischen
Regierung und Opposition. Die nutzt ihre neu gewonnene Mehrheit im
Bundesrat konsequent zur Profilierung und die FDP in der Koalition
zum Muskelspiel. Genau dafür aber taugt das Thema nun überhaupt
nicht. Und deshalb sollten alle die Füße stillhalten und trotz des
bevorstehenden Wahlkampfs nicht versuchen, schon jetzt nach dem
Schwarzen Peter zu suchen. Der Kampf gegen das braune Gesindel wird
im Übrigen nicht allein schon dadurch gewonnen sein, wenn die
Karlsruher Richter die NPD verbieten. Ausländerfeindlichkeit,
Antisemitismus und Rassenhass stecken in den Köpfen der Menschen.
Dies zu ändern ist nicht Aufgabe der Justiz, sondern der Politik. Die
aber kann dabei nur erfolgreich sein, wenn sie zumindest in dieser
Frage an einem Strang zieht. Doch danach sieht es seit gestern –
einmal mehr – nicht aus. Leider.
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Florian Giezewski
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