Zusatzvereinbarung schriftlich fixieren, rät Anwältin für Arbeitsrecht aus Nürnberg
Grundsätzlich empfiehlt Rechtsanwältin Birgit Seidel ihren Mandanten aus Nürnberg, Home-Office Regelungen über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag bzw. einen Telearbeitsvertrag zu definieren. Dies sollte spätestens dann erfolgen, wenn das Home-Office zeitlich fest vereinbart wird. Regelungen zum Home-Office lassen sich in Form einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag oder über einen eigenen Telearbeitsvertrag festhalten. Darin können zum Beispiel genaue Festlegungen zur Kostenerstattung bzw. Aufwandsentschädigung enthalten sein. Außerdem lässt sich regeln, wie Arbeitszeiten dokumentiert sein sollen. Auch die Themen Datenschutz und Datensicherheit sind mit Blick auf das Home Office relevant und können schriftlich fixiert werden.
Fachanwältin für Arbeitsrecht in Nürnberg: Vertragstypen beachten
Fachanwältin für Arbeitsrecht Birgit Seidel empfiehlt ihren Mandanten aus dem Raum Nürnberg, bei entsprechenden vertraglichen Regelungen strikt zwischen einem Telearbeitsvertrag und einem Heimarbeitsvertrag zu unterscheiden. Dabei handelt es sich nämlich um unterschiedliche Vertragstypen. „Eine Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht macht in diesem Zusammenhang unbedingt Sinn“, stellt Birgit Seidel heraus. Regelungen und Rahmenbedingungen für ein Home-Office Angebot lassen sich auch über eine Betriebsvereinbarung fixieren. Darin können grundsätzliche Festlegungen mit Blick auf die Arbeit im Home-Office enthalten und zudem Ansprechpartner für Arbeitssicherheit und Datenschutz benannt sein. Birgit Seidel stellt jedoch heraus, dass betriebliche Regelungen zum Home-Office stets durch individuelle Vereinbarungen ergänzt werden sollten.