Rund 468 000 Personen bezogen zum Jahresende
2017 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Gegenüber dem Vorjahr (728 000 Personen) entspricht dies einem Minus
von knapp 36 %. Damit hat sich die Zahl der Leistungsbezieherinnen
und -bezieher zum zweiten Mal in Folge verringert (2015/2016: -25 %).
Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich
tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und eine der in § 1 AsylbLG
aufgeführten Voraussetzungen erfüllen (Aufenthaltsgestattung,
Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz, Duldung,
Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar,
Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder, noch nicht
gestattete Einreise über einen Flughafen sowie Folge- oder
Zweitantrag). Ausländerinnen und Ausländer, die vom Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
erhalten oder als Asylberechtigte anerkannt sind, sind hingegen nicht
leistungsberechtigt nach dem AsylbLG und deshalb in dieser Statistik
nicht enthalten.
Die Regelleistungen teilen sich zu je 50 % auf Grundleistungen
sowie auf die erhöhten Sätze analog der Hilfe zum Lebensunterhalt
auf. Die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG sollen den notwendigen
Lebensbedarf decken. Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland werden
den Leistungsberechtigten nach § 2 AsylbLG anstelle der
Grundleistungen erhöhte Sätze der Hilfe zum Lebensunterhalt
entsprechend den Leistungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB
XII) gewährt. Gegenüber dem Vorjahr sank dabei die Zahl der
Grundleistungsempfängerinnen und -empfänger um rund 59 %, während die
Zahl der Empfängerinnen und Empfänger der erhöhten Sätze um gut 45 %
zunahm.
66 % der Regelleistungsempfänger waren männlich und 34 % weiblich.
Fast 30 % waren noch nicht volljährig, rund 69 % im Alter zwischen 18
und 64 Jahren und etwa 1 % bereits 65 Jahre und älter. Mit 55 %
stammten zum Jahresende 2017 die meisten Regelleistungsempfängerinnen
und -empfänger aus Asien. 22 % stammten aus Afrika und 20 % aus
Europa.
Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere
Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, etwa bei
Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. Zum Jahresende 2017 erhielten
186 000 Personen besondere Leistungen. Darunter waren 2 000
Empfängerinnen und Empfänger, die ausschließlich Anspruch auf
besondere Leistungen hatten. Meist wurden sie aber parallel zu den
Regelleistungen erbracht.
Während die Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von
Asylbewerberleistungen jeweils nur Personen mit bestehendem
Leistungsbezug zum Jahresende ausweist, betrachtet die Statistik der
Ausgaben und Einnahmen nach dem AsylbLG das gesamte Berichtsjahr.
Die staatlichen Ausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG betrugen
im Jahr 2017 knapp 5,9 Milliarden Euro brutto. Im Vergleich zum
Vorjahr sanken die Ausgaben um rund 38 %. Durch die hohe Zunahme von
Schutzsuchenden im Zeitraum August 2015 bis März 2016 und die damit
verbundene Arbeitsbelastung in den Berichtsstellen wurden viele
Ausgaben erst (nachträglich) im Jahr 2016 verbucht. Die Ausgaben und
Einnahmen nach dem AsylbLG waren somit für das Jahr 2016 übererfasst,
sodass die tatsächliche Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr bei
den Ausgaben geringer sein könnte. 78 % der Ausgaben im Jahr 2017
wurden für Regelleistungen und 22 % für besondere Leistungen
erbracht. Den Bruttoausgaben standen Einnahmen (zum Beispiel
Rückzahlung gewährter Hilfen oder Leistungen von
Sozialleistungsträgern) in Höhe von 283 Millionen Euro gegenüber. Die
Nettoausgaben betrugen somit knapp 5,6 Milliarden Euro.
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
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