Erneut hat der Vorsitzende des Verbandes
der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI), Paul Gauselmann,
massive Schadensersatzforderungen gegen Länder und Kommunen in
Aussicht gestellt, wenn die Änderungen zum
Glücksspieländerungsstaatsvertrag wie bisher vorgesehen in Kraft
treten sollten. Hierbei könnte es sich um Schadensersatzforderungen
in Höhe von mehreren Milliarden Euro handeln, die auf die Städte und
Gemeinden zukommen. Er hoffe, so Gauselmann, allerdings immer noch
auf die Vernunft führender Politiker.
Paul Gauselmann: „Sofern die im Glücksspieländerungsstaatsvertrag
angekündigten Forderungen der Länder umgesetzt würden, müssten in
einer kurzen Frist bis zu zwei Drittel der rund 150.000 in den
gewerblichen Spielhallen aufgestellten Geräte vom Markt genommen
werden.“
Alle größeren Spielcenter, aber auch viele Einzelspielhallen,
müssten geschlossen werden. „Da hängen langfristige Mietverträge und
Kreditverträge dran, aber Entschädigungsregelungen sind im
Staatsvertrag nicht vorgesehen. Derartige Schließungen kämen einer
kalten Enteignung gleich, von der nicht nur die Spielhallenbetreiber,
sondern auch deren Vermieter betroffen sind“, so Paul Gauselmann auf
der Anhörung der Ministerpräsidentenkonferenz in Magdeburg.
Gauselmann steht mit seiner Auffassung nicht allein da, denn auch
der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder,
warnte vergangene Woche davor, den neuen Glücksspielstaatsvertrag wie
geplant zu beschließen und macht verfassungsrechtliche Bedenken
geltend.
Die Unterhaltungsautomatenwirtschaft arbeitet seit Anfange der
50er Jahre auf gesicherter gewerberechtlicher Grundlage und hat so
Gauselmann „im Vertrauen auf den Rechtsstaat mehr als vier Milliarden
Euro in den letzten Jahren in ihre Unternehmen investiert. Sie hat
mehr als 70.000 Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen und auf die
Gesetze vertraut. Ein solcher Schritt gegen eine ganze Branche wäre
ein Schlag ins Gesicht der Unternehmer. Wir gehören zum Mittelstand
und sind ganz normal in das Gefüge der deutschen Wirtschaft
eingebunden“.
Ganz offensichtlich zielen die staatlichen Vorhaben darauf, nicht
nur die Einnahmen für das staatliche Monopol zu sichern und zu
verbessern, sondern Konkurrenz im Glücks- und Gewinnspielmarkt gar
nicht weiter entstehen zu lassen.
„Mit Blick auf die durch das Grundgesetz gesicherte Berufsfreiheit
und auf das Eigentumsrecht, stellt sich die Frage, ob die Maßnahmen
des Glücksspieländerungsstaatsvertrages geeignet, erforderlich und
zumutbar sind. Die Antwort lautet drei Mal Nein, das sage ich ganz
klar als Bürger und als Unternehmer und als Steuerzahler und als
Repräsentant der Deutschen Automatenwirtschaft und als einer der
Hauptbetroffenen“, so Gauselmann. Es sei geradezu skandalös, dass ein
Freizeitangebot wie das gewerbliche Unterhaltungsspiel „zu Tode
reguliert“ werden solle, obwohl neueste wissenschaftliche
Untersuchungen eindeutig belegen, dass das gewerbliche Automatenspiel
nach Lotto und Lotterien das geringste Gefährdungspotenzial in
Sachen „Spielsucht“ habe. Andere Spielformen – so auch die
staatlichen Glücksspielangebote – seien etwas dreimal so
problematisch. „Die Prügel der Bundesländer“, so Paul Gauselmann,
„treffen den Falschen und nutzen am Ende niemandem – nicht dem
Spielerschutz, nicht gewerblichen Glücksspiel und damit auch nicht
dem Gemeinwesen, an das die Automatenwirtschaft pro Jahr mehr als 1,5
Milliarden Steuern und Sozialabgaben – allein 400 Millionen davon in
Form von Vergnügungssteuern – abliefere.“
„Darüber hinaus“, so Gauselmann weiter, „gibt es mildere und vor
allen Dingen geeignetere Mittel, als die geplanten Maßnahmen, um zum
Beispiel die vermeintliche Spielhallenflut zu bekämpfen. Wer nicht
auf die regulierende Wirkung der Gesetze des Marktes warten wolle,
der habe auch schon jetzt wirkungsvolle rechtliche Mitte. So seien
die bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten der Kommunen oftmals nicht
einmal im Ansatz ausgeschöpft. Gauselmann stellt dazu fest: „Die
Kommunen haben es in der Hand, die Ansiedlung von Vergnügungsstätten
bzw. Spielhallen zu steuern. Wenn eine Stadt oder Gemeinde keine
Spielhalle in einem bestimmten Gebiet will, dann kann sie es
verhindern. Sie muss es nur tun.“, Darüber hinaus wären intensivere
Kontrollmaßnahmen und ein scharfes Vorgehen gegen schwarze Schafe auf
dem gesamten Glücks- und Gewinnspielmarkt mehr als wünschenswert.
„Hier gibt es ein erhebliches Vollzugsdefizit.“
Ein Ausradieren des gewerblichen Geld-Gewinn-Spiels fördere das
illegale Spiel – sei es in der Privatsphäre oder über besonders das
Internet. „Manchen scheint nicht bewusst zu sein, dass in mehr als 30
Millionen Haushalten in Deutschland Internetanschlüsse sind, über die
man im wahrsten Sinne des Wortes spielend leicht rund um die Uhr an
den illegalen Spielangeboten aus dem Ausland teilnehmen kann“, führt
Paul Gauselmann aus. Derzeit gebe es mehr als 2000
Glücksspielangebote im Internet, davon allein 600 in deutscher
Sprache. ZU verhindern seien diese Angebote nicht, soweit sie aus den
europäischen Nachbarländern kommen und die jeweiligen Spiele dort
legal angeboten werden dürfen. Gauselmann abschließend: „Wer nicht
will, dass die Menschen in die Arme illegaler Glücksspielanbieter
getrieben werden, der muss alles für den Erhalt eine attraktiven und
damit wettbewerbsfähigen Spielangebots tun, das sich nach deutschen
Regeln richtet, hier in sozial kontrollierten Räumen 80.000mal in
Gast- und Spielstätten mit 230.000 Unterhaltungsspielen mit
Geldgewinn stattfindet und für Arbeitsplätze und Steueraufkommen
sorgt.“
Pressekontakt:
Dirk Lamprecht
AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
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