Badische Neueste Nachrichten: Späte Genugtuung

Späte Genugtuung für den
Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar kurz vor dessen
Ausscheiden aus dem Amt: Auch nach Auffassung des Generalanwalts beim
Europäischen Gerichtshof ist die umstrittene Vorratsdatenspeicherung
rechtswidrig. Und zwar ist die entsprechende EU-Richtlinie „in vollem
Umfang unvereinbar“ mit den Artikeln zum Datenschutz und zur Achtung
des Privatlebens in der EU-Grundrechte-Charta. Es wird wohl nichts
mit der geplanten Einführung der Vorratsdatenspeicherung durch die
Große Koalition, jedenfalls nicht in der geplanten Art und Weise.
Schon vor Amtsantritt sind den Großkoalitionären von CDU, CSU und SPD
in einem wichtigen Vorhaben Grenzen aufgezeigt worden. Der streitbare
Datenschützer Peter Schaar scheidet Anfang kommender Woche aus dem
Amt, eine Nachfolgering, die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete
Andrea Voßhoff, ist von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich
ausgeguckt. Ihre Bestellung, wenn es denn dazu kommt, wird noch eine
Weile auf sich warten lassen. Bis dahin ist Deutschland ohne einen
Bundesdatenschutzbeauftragten, was in Zeiten der NSA-Affäre nur zu
bedauern ist. Der Minister nutzt den Job als Versorgungsposten für
eine ehemalige CDU-Hinterbänklerin im Bundestag, die bei der Wahl im
September ihren Wahlkreis verloren hat.

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