Aber auch die Polizei in Dresden hat zum Schaden
beigetragen. Hätte es sich nur um eine allgemeine Gefährdungslage
gehandelt, wäre das Demoverbot unverhältnismäßig gewesen. Weil sich
die Drohung aber gezielt gegen Bachmann richtete, bleibt
unverständlich, weshalb die Polizei auch die Gegen-Demos verboten
hat. Das Schielen nach Proporz hat offenkundig den Ausschlag
gegeben. Ein angemessener Umgang mit dem Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit ist das nicht. http://mehr.bz/khsla015
Pressekontakt:
Badische Zeitung
Schlussredaktion Badische Zeitung
Telefon: 0761/496-0
redaktion@badische-zeitung.de