Bär/Grübel: Die Einführung des Betreuungsgeldes ist richtig und verfassungsgemäß

Heute fand die Anhörung des Familienausschusses des
Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf zur Einführung eines
Betreuungsgeldes statt. Dazu erklären die familienpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der
Obmann im Familienausschuss, Markus Grübel:

„Die Anhörung hat deutlich gezeigt, dass die Einführung des
Betreuungsgeldes Gerechtigkeit für alle Eltern schafft und sich der
Gesetzgeber bei der Einführung des Betreuungsgeldes auf eine Vorgabe
des Bundesverfassungsgerichts berufen kann. Das Gericht hat den Staat
dazu verpflichtet, die tatsächlichen Voraussetzungen für die
Betätigung der Gestaltungsfreiheit in Familie und Kinderbetreuung zu
schaffen.

Die Anhörung widerlegte die selbsternannten Bindungs- und
Bildungsexperten, die uns vorgeworfen haben, den Kindern
Bildungschancen vorzuenthalten, wenn das Betreuungsgeld Eltern
künftig eine Alternative zur Krippe eröffnet. Selbst Experten, die
von der Opposition benannt wurden, mussten eingestehen, „dass es
nicht in erster Linie das Setting Familie, Krippe oder Tagespflege an
sich ist, was zu Unterschieden in der kindlichen Entwicklung führt“,
sondern die „Qualität der Betreuung, Ansprache und Anregung.“

Unsere Auffassung ist bestätigt worden, dass kompetente Eltern,
das, was Erzieherinnen und Erzieher den Kindern in staatlichen
Betreuungseinrichtungen vermitteln, mindestens ebenso gut leisten.
Der Bindungsforscher und Kinderarzt Dr. Rainer Böhm stellte fest:
„Das mit Abstand wichtigste System kindlicher Frühförderung ist die
eigene Familie“. Jede Betreuungsform, die Eltern wählen, kann also
genau die richtige sein. Daher ist es auch richtig, mit dem
Betreuungsgeld endlich volle Gleichbehandlung zu gewährleisten, die
die elterliche Entscheidung respektiert.

Und auch Kinder aus bildungsfernen und sozial benachteiligten
Familien profitieren in den ersten Lebensjahren davon, dass ihr
Bedürfnis nach verlässlicher familiärer Bindung befriedigt wird. Auch
für diese Kinder, das bestätigten Experten in der Anhörung mit
Hinweis auf Daten der OECD und des Nationalen Bildungsberichts,
genügt eine vorschulische Betreuungsdauer zwischen zwei und drei
Jahren, um Vorteile in der Bildungsbiographie zu erzielen. „Da das
Betreuungsgeld einer dreijährigen vorschulischen Betreuung und
Bildung nicht entgegensteht, sind keine negativen Auswirkungen auf
das formale Bildungsniveau zu erwarten“, so Dr. Rainer Böhm.“

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