Die EU-Staaten einigten sich heute auf eine
voraussichtlich ab 2024 gültige Sperrklausel bei Europawahlen. Ziel
der Sperrklausel ist es, die kleineren Parteien aus dem
Europaparlament fernzuhalten. Die Bayernpartei prüft nun mögliche
juristische Schritte.
Auf Initiative der Bundesregierung wurde am 07. Juni 2018 in
Brüssel eine nationale Sperrklausel bei Europawahlen beschlossen. Im
Vorfeld wurde ihre Notwendigkeit mit einer drohenden „Zersplitterung
des Europaparlaments“ begründet. Die Arbeitsfähigkeit des Parlaments
sei in Gefahr, warnten CDU/CSU und SPD. Sobald die nähere Details zum
Beschluss vorliegen, wird die Bayernpartei versuchen juristisch
dagegen vorzugehen.
Florian Weber, Parteivorsitzender der Bayernpartei und
Spitzenkandidat zur Bayerischen Landtagswahl 2018, begründet dieses
Vorgehen: „Die Argumente der Bundesregierung zur Notwendigkeit einer
Sperrklausel auf europäischer Ebene sind nachweislich falsch: Erstens
sind auch die EU-Abgeordneten kleiner Parteien ganz überwiegend in
Fraktionen organisiert. Zweitens sind die Fraktionen sehr lockere
Gebilde und geben den Parlamentariern viele Freiräume.
Sollte die Sperrklausel wie erwartet auf Bundes- und nicht auf
Landesebene eingeführt werden, so wäre dies zudem ein massiver Schlag
gegen Pluralismus und Föderalismus innerhalb Europas. Denn nationale
Sperrklauseln richten sich primär gegen jene, die bereits
unterrepräsentiert sind: die Regionen und nationalen Minderheiten. Es
ist daher unsere Pflicht, gegen diese Zentralisierung und
Entdemokratisierung anzugehen – auch auf juristischem Wege.“
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