Nach einem Rechtsgutachten, das im Auftrag der
Bundestagsfraktion der Grünen erstellt wurde, ist der Einsatz der
Bayerischen Grenzpolizei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Der
Einsatz untergrabe „die föderale Kompetenzverteilung im Bereich des
Grenzschutzes“ Und weiter, Bayern habe „keine Gesetzgebungskompetenz“
für das Grenzschutzrecht.
Zwar wird dem aus den Reihen der CSU heftig widersprochen, aber
das Ganze sieht eher nach Rückzugsgefechten aus. Damit ist nach
Ansicht der Bayernpartei die angebliche Wieder-Aufstellung der
Bayerischen Grenzpolizei endgültig als Wahlkampf-Gag der bayerischen
Staatsregierung entlarvt. Ein schlecht vorbereiteter Schnellschuss,
um auch dieses Thema vom Tisch zu bekommen.
Der Landesvorsitzende der Bayernpartei, Florian Weber,
kommentierte dann auch: „Es handelt sich hier doch um doppelte
Symbolpolitik. Ganze drei Grenzübergänge werden in Bayern
kontrolliert und bayerische Polizisten dürfen Hilfs-Sheriffs spielen.
Und das alles, damit Herr Söder und sein Kabinett vor der Wahl ein
paar Gratis-Hochglanzfotos in der Presse platzieren konnten –
zumindest das hat ja auch funktioniert.
Unsere Hauptkritik geht aber tiefer. Denn das Ganze zeigt doch
mehr als deutlich, wie sehr sich die CSU-Regierungen der letzten
Jahrzehnte das Heft des Handelns aus der Hand nehmen und damit Bayern
zur befehlsempfangenden Provinz verkommen ließen. Man muss noch nicht
einmal der Eigenstaatlichkeit das Wort reden; aber ein Bayern, das in
Berlin artig um Schutz bitten muss, das kann jedem weiß-blau
denkenden und fühlenden Menschen nur einen Stich ins Herz versetzen.“
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