Beate Raudies: Dass Jamaika jetzt einen Schuldentilgungsplan aufstellen kann, ist der erfolgreichen Arbeit der Küstenkoalition zu verdanken

TOP 26: Generationengerechtigkeit leben –
Schuldentilgungsplan entwickeln (Drs-Nr.: 19/591)

Eigentlich reden wir heute über Selbstverständlichkeiten. Nach §§
9 Abs. 1 und 14 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des
Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 ist der
Haushaltswirtschaft des Bundes und der Länder eine fünfjährige
Finanzplanung zugrunde zu legen. In ihr sind Umfang und
Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die
Deckungsmöglichkeiten – also auch Kreditaufnahme und Zinsausgaben –
darzustellen.

Das bedeutet: Die Aufstellung eines Schuldentilgungsplans ist
eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber alle, die diesem Haus
schon länger angehören – und dazu zähle ich mich nicht – wissen, dass
es beileibe keine Selbstverständlichkeit ist. Nachdem die
Gesamtverschuldung im Jahr 2012 ihren höchsten Stand erreicht hatte,
lag sie Ende des Jahres 2017 bei knapp 26 Milliarden Euro und damit
mehr als 1 Milliarde Euro unter dem Höchststand. Die Vorgaben der
Schuldenbremse werden bereits eingehalten, der Abbau des
strukturellen Defizits gelingt wohl drei Jahre früher als
erforderlich.

Ich möchte daher nicht versäumen, noch einmal darauf hinweisen,
dass es die Arbeit der Küstenkoalition gewesen ist, die die heutige
Regierung überhaupt erst in die Lage versetzt hat, konkret über einen
Tilgungsplan nachzudenken. Trotz hoher, unvorhergesehener
Mehrausgaben konnten in der vergangenen Legislaturperiode die
Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten werden. In den Jahren 2013,
2015, 2016 und 2017 konnte sogar ein Haushaltsüberschuss erzielt und
gleichzeitig dem Sondervermögen IMPULS 2030 Mittel zugeführt werden,
um ab 2016 mit dem Abbau des Sanierungsstaus zu beginnen.

Die Idee, einen Tilgungsplan zu entwickeln, ist also nicht neu und
schon gar keine Erfindung von Jamaika. Bereits im Jahr 2014 hat der
Landtag beschlossen, dass im Anschluss an den Abbau des strukturellen
Haushaltsdefizits die Tilgung der aufgelaufenen Altschulden erfolgen
soll. Den Beschluss haben wir im Übrigen einstimmig gefasst und dabei
das Ziel bekräftigt, die Altschulden vollständig zu tilgen sowie zum
Schuldenabbau einen Tilgungsplan aufzustellen. Allerdings hatten wir
dabei auf Hilfe des Bundes bei der Altschuldentilgung gehofft. Diese
Hoffnung hat sich leider zerschlagen. Es würde also eigentlich
reichen, den Beschluss von 2014 zu bekräftigen. Jamaika möchte mit
dem heutigen Antrag aber wohl Tatkraft demonstrieren – das kann ja
auch nicht schaden – und hat den damaligen Beschluss konkretisiert um
den Hinweis auf einen Zeit- und Maßnahmenplan. Spannend wäre ja nun
zu hören, welche Maßnahmen und vor allem welchen Zeitrahmen sich die
Koalitionäre vorstellen, aber das bleibt im Ungewissen. In einem Jahr
soll die Landesregierung uns eine entsprechende Beratungsgrundlage
vorlegen – ich bin gespannt. Der Schuldenstand des Landes ist hoch,
da müssen wir nicht drum herumreden. Und durch die Schuldenübernahme
der HSH Nordbank kommen in diesem Jahr noch einmal fast drei
Milliarden Euro hinzu. Dagegen wirken die Tilgungsleistungen, die die
Küstenkoalition in den letzten Jahren erwirtschaften konnte, wie die
berühmten Peanuts. Unbestreitbar braucht es also einen Plan! Dabei
haben Sie uns an Ihrer Seite, denn auch im Hinblick auf die
Handlungsfähigkeit künftiger Generationen gibt es keine Alternative.
Der Schuldenstand des Landes muss mittelfristig deutlich sinken.
Warten wir also auf die Beratungsgrundlage. Ich lege den Antrag auf
Wiedervorlage im April 2019.

Aber auch der schönste Plan ist nur so gut wie seine Umsetzung:
Die reale Tilgung wird am Ende abhängig sein von der Höhe der
tatsächlichen Steuereinnahmen, der Zinsentwicklung und insbesondere
von der Entscheidung, inwiefern mögliche Haushaltsüberschüsse für
Infrastruktur, Sondervermögen oder die Beamtenversorgung verwendet
werden sollen.

Grundsätzliches kann man gegen diesen Antrag nicht einwenden,
deswegen stimmen wir ihm heute auch zu.

Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)

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