Zur heutigen (19.12.2017) Presseerklärung von
Hans-Jörg Arp über die angeblichen, aber unbelegten Äußerungen der
SPD im Zusammenhang mit der von der Koalition beschlossenen
Abschaffung der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen,
erklärt die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion,
Beate Raudies:
Offenbar liegen bei der CDU angesichts des Murks-Gesetzes zur
Abschaffung der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen die
Nerven blank.
Es ist nach wie vor unklar, wie sich der Verzicht auf die Erhebung
von Beiträgen auf die Haushaltsgenehmigung von
Konsolidierungskommunen und Empfänger von Fehlbedarfszuweisungen
auswirkt. In der Gesetzesbegründung steht dazu lediglich, was die
Koalition gerne hätte. Es fehlt eine verbindliche und vor allem für
die Kommunen verlässliche Regelung.
Woher Herr Arp zu wissen glaubt, dass die Abschaffung von
Straßenausbaubeiträgen keine negativen Auswirkungen auf Fehlbedarfs-
und Konsolidierungskommunen hat, ist weiterhin rätselhaft. Aus dem
Gesetz ergibt sich das jedenfalls nicht. Eine Gesetzesbegründung
dient lediglich als Auslegungshilfe der Regelungen. Sie ist weder
eine Rechtsgrundlage, noch können Betroffene unmittelbar Ansprüche
daraus ableiten.
Warum hat die Jamaika-Koalition diesen wichtigen Punkt nicht in
ihr Gesetz geschrieben, sondern überlässt es lieber einer späteren
Auslegung, ob, wie und in welchem Umfang betroffene Kommunen
Nachteile zu befürchten haben? Eine verantwortungsvolle Stärkung der
kommunalen Selbstverwaltung sieht anders aus.
Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)
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