„Beschluss des Finanzgerichtes Niedersachsen ist ein weiterer Fingerzeig für die Abschaffung des Soli-Zuschlages“ – Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V.

Zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit des
Solidaritätszuschlags durch das Finanzgericht Niedersachsen, erklärt
der Generalsekretär des Wirtschaftsrats der CDU e.V., Wolfgang
Steiger: „Beschluss des Finanzgerichtes Niedersachsen ist ein
weiterer Fingerzeig für die Abschaffung des Soli-Zuschlages“

„Die Auffassung des Finanzgerichtes Niedersachsen, der
Solidaritätszuschlag verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot im
Grundgesetz, belegt einmal mehr, dass die weitere Erhebung des
Soli-Zuschlages in der nächsten Legislaturperiode auf den Prüfstand
muss“, sagt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang
Steiger. Der Beschluss könnte bald vor dem Bundesverfassungsgericht
liegen.

„Die Erklärung des Finanzgerichtes Niedersachsen ist ein
deutlicher Fingerzeig an die Politik, den Soli-Zuschlag, der einst
vorübergehend eingeführt wurde, schrittweise auslaufen zu lassen.
Dies muss Aufgabe der neuen Bundesregierung nach der Wahl im
September sein“, sagt Steiger weiter. „Die Bürger haben mit der
Sonderabgabe 23 Jahre lang vor allem die Kosten der Deutschen Einheit
finanziert – das war gut und richtig. Jetzt ist es an der Zeit, dass
die Politik handelt und den Einstieg in den Ausstieg in Gesetz
gießt.“

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