Am heutigen Mittwoch berät der Ausschuss für Kultur
und Medien über den Ende April beschlossenen Bericht der
Bundesregierung zum Kulturgutschutz in Deutschland. Dazu erklärt der
kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Wolfgang Börnsen (Bönstrup):
„Der illegale Handel mit Kulturgut steht weltweit an dritter
Stelle der internationalen Kriminalität – direkt nach dem illegalen
Handel mit Waffen und Drogen. Illegale archäologische Raubgrabungen
und der Diebstahl kulturell wertvoller Gegenstände bedrohen weltweit
unser gemeinsames Kulturerbe. Daher begrüßt die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Bericht der Bundesregierung zum
Kulturgutschutz in Deutschland und unterstützt Kulturstaatsminister
Bernd Neumann in seinem Ziel, die Gesetzeslage zu verschärfen.
Auch anerkannte Experten betonen immer wieder die Problematik des
illegalen Kulturguthandels. Laut Hermann Parzinger, Präsident der
Stiftung preußischer Kulturbesitz, ist Deutschland mangels effektiver
Gesetze zu einer Drehscheibe des illegalen Handels geworden.
Besonders in Krisensituationen und bewaffneten Konflikten, wie
beispielweise in Afghanistan, im Irak und aktuell in Syrien und Mali,
werden Museen und archäologische Grabungsstätten geplündert und
Kulturgüter illegal ins Ausland gebracht. Die CDU/CSU-Fraktion steht
zu Deutschlands völkerrechtlicher Verantwortung, gegen den illegalen
Handel mit Kulturgut vorzugehen und unrechtmäßig ausgeführtes
Kulturgut zurückzugeben.
Durch die Ratifizierung des UNESCO-Kulturgüterübereinkommens hat
die Bundesrepublik zwar die völkerrechtliche Verantwortung
übernommen, gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern vorzugehen.
Jedoch hat sich nun, nach sechs Jahren Laufzeit des Gesetzes,
gezeigt, dass eine gesetzliche Nachbesserung der deutschen
Kulturgutrückgabepraxis notwendig ist. Dies wird auch im Bericht der
Bundesregierung festgehalten. Während etliche unserer westlichen
Partner hunderte unrechtmäßig ausgeführte Kulturgüter anderer Staaten
bei der Einfuhr beschlagnahmen und diese in Umsetzung des
UNESCO-Übereinkommens zurückgeben, verfügt Deutschland über keine
effektive Einfuhrkontrolle von unrechtmäßig ausgeführtem Kulturgut.
Der Bericht fordert eindeutigere Regelungen zur Umsetzung der
Rückgabe illegal nach Deutschland eingeführter Kulturgüter und
besseren Schutz für deutsches Kulturgut vor der Ausfuhr ins Ausland.
Die dafür notwendigen Gesetzesänderungen sollen 2014 umgesetzt
werden, wenn die erwartete EU-Richtlinie vorliegt.“
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