Börnsen/Strobl: Der Erhalt des Kulturguts der früheren deutschen Siedler in Osteuropa fördert interkulturelle Begegnungen

Heute wird im Ausschuss für Kultur und Medien der
Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der
Kulturarbeit gemäß Paragraph 96 des Bundesvertriebenengesetzes
behandelt. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) und der
zuständige Berichterstatter Thomas Strobl:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Bundesregierung
weiterhin durch umfangreiche Förderung das Kulturgut der historischen
deutschen Ost- und Siedlungsgebiete im Bewusstsein der Bevölkerung
erhält. Seit die Union die Bundesregierung führt, wurden die
Bemühungen um die Pflege und den Schutz der deutschen Kultur in den
osteuropäischen Ländern verstärkt; auch um damit interkulturelle
Begegnungen zu fördern. Seit vielen Jahren unterstützt der
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Archive, Museen
und Bibliotheken sowie wissenschaftliche Forschungseinrichtungen, die
sich mit der deutschen Kultur im östlichen Europa beschäftigen, mit
rund 14 Millionen Euro jährlich.

Die Förderung verständigungspolitischer Arbeit und des kulturellen
Austausches verdeutlicht, dass für die Union das Gedenken an
Migration und Siedlung auf der einen Seite und Flucht und Vertreibung
auf der anderen Seite eine gesamteuropäische Verantwortung ist und
nur in internationaler Zusammenarbeit gelingen kann. Die Union
versteht die Förderung von Einrichtungen, die das Kulturgut der
früheren deutschen Siedler im Osten für die Öffentlichkeit erhalten
und aufbereiten, als Brückenschlag zwischen nationaler Identität und
europäischem Bewusstsein.

Durch die Förderung des Erhalts von Kulturdenkmälern, von musealen
Präsentationen und Maßnahmen der kulturellen Bildung sorgt die
Bundesregierung dafür, dass die deutsche Siedlungs- und
Kulturgeschichte in Osteuropa als Teil der deutschen Geschichte und
Identität anerkannt wird. Ohne eine bewusste Förderung und Pflege
droht die Erinnerung an die Kultur der früheren deutschen Gebiete wie
beispielsweise Schlesien, Hinterpommern und Ostpreußen verloren zu
gehen. Denn die Vertreibungen nach dem Zweiten Weltkrieg liegen nun
mehr als 60 Jahre zurück, sodass nur noch Wenige die Lebenswelt
dieser Gebiete aus eigener Erfahrung kennen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich der Belange der
Vertriebenen angenommen, indem sie den Antrag „60 Jahre Charta der
deutschen Heimatvertriebenen – Aussöhnung vollenden“ auf den Weg
gebracht hat, der ebenfalls heute im Ausschuss für Kultur und Medien
beraten wird. Der Antrag würdigt die Charta als eines der
Gründungsdokumente der Bundesrepublik. Damit setzt die Koalition ein
Zeichen der Solidarität mit den Heimatvertriebenen.

Mit ihrem Einsatz dafür, dass das deutsche Kulturgut in Osteuropa
im Bewusstsein der Bevölkerung erhalten bleibt, folgt die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Empfehlungen der Enquete-Kommission
„Kultur in Deutschland“. In deren Schlussbericht heißt es: „Es gehört
zum Selbstverständnis Deutschlands als Kulturnation, das kulturelle
Erbe der früheren deutschen Siedlungsgebiete ebenso wie das Gedenken
an Flucht und Vertreibung zu bewahren.“

Hintergrund:

Paragraph 96 des Bundesvertriebenengesetzes verpflichtet Bund und
Länder, „das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der
Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des
Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern,
zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens
und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben
Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich
aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und
Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen
der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern.“

Die Bundesregierung hat u.a. das Bundesinstitut für Kultur und
Geschichte der Deutschen im östlichen Europa mit Sitz in Oldenburg
mit 876.000 Euro gefördert. Unter den geförderten Museen befinden
sich das Siebenbürgisches Museum in Gundelsheim (229.000 Euro), das
Donauschwäbische Zentralmuseum in Ulm (296.000 Euro), das
Ostpreußische Landesmuseum in Lüneburg (424.000 Euro) oder das
Westpreußische Landesmuseum in Münster (480.000 Euro). Außerdem
erhielten Forschungseinrichtungen und Bibliotheken wie das
Herder-Institut in Marburg (1,804 Millionen Euro) und
Kultureinrichtungen wie das Deutsche Kulturforum östliches Europa in
Potsdam (1,087 Millionen Euro) Förderung durch den Bund.

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