Am heutigen Freitag findet die 1. Lesung des
Antrages der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/Die Grünen
für die Aufwertung des Gedenkortes für die Opfer der
NS-„Euthanasie“-Morde statt. Dazu erklären der kultur- und
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang
Börnsen (Bönstrup) und der zuständige Berichterstatter Marco
Wanderwitz:
„Die Union begrüßt, dass ein interfraktioneller Antrag für die
Aufwertung eines Gedenkortes für die Opfer der NS-„Euthanasie“-Morde
entstanden ist. Fast 300.000 Menschen sind Opfer der sogenannten
T4-Aktion der Nationalsozialisten geworden. Der Opfer zu gedenken ist
eine moralische Pflicht.
Menschen mit Behinderungen und psychisch Kranke zu „erfassen“, zu
verfolgen und zu ermorden war Teil der perfiden
nationalsozialistischen Rassenideologie. Der Begriff „Euthanasie“
sollte diesen Massenmord, der dem christlichen Menschenbild und der
Menschenwürde fundamental entgegensteht, verharmlosen. Geplant wurden
die „Euthanasie“-Morde in der Tiergartenstraße 4 in Berlin.
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, zusammen mit dem Land
Berlin das bestehende Denkmal am historischen Ort aufzuwerten und
neuzugestalten und dazu einen Ideenwettbewerb auszuschreiben.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt das beispielgebende
Engagement verschiedener bürgerschaftlicher Initiativen, die dazu
beigetragen haben, dass diese Opfergruppe der nationalsozialistischen
Gewaltherrschaft nicht in Vergessenheit geraten ist. Bereits jetzt
existieren eine Reihe von Gedenkstätten und Erinnerungsinitiativen
zur Aufarbeitung und zur Aufklärung dieses abscheulichen Verbrechens.
Unter anderem wird in der vom Bund und dem Land Berlin getragenen
Stiftung „Topographie des Terrors“ über die „Euthanasie“-Morde
informiert.“
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