Pfeiffer/Nüßlein: Entschädigungen bei Funkstörungen laufen an

Der Bund entschädigt Kulturveranstalter, Vereine
und Bildungseinrichtungen, die infolge der Frequenzversteigerung
technische Probleme bei der Übertragung ihrer Veranstaltungen hatten,
mit insgesamt 124 Millionen Euro. Dazu erklären der
wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Joachim Pfeiffer, und der Beauftragte der CDU/CSU-Fraktion für IT-,
Post- und Telekommunikationspolitik, Georg Nüßlein:

„Der Bund hält seine Zusage: Die Entschädigungen für Störungen von
Funkmikrophonen infolge der sogenannten –Digitalen Dividende– laufen
jetzt an. Weil der Bund Frequenzen im Bereich 790 bis 862 Megahertz
vor allem für die drahtlose Nutzung von breitbandigem Internet
versteigert hatte, haben Kulturveranstalter oder Kirchen bei
Konzerten oder Prozessionen erhebliche Probleme mit der Übertragung.
Seit dem 15. November können betroffene Einrichtungen online eine
Entschädigung beantragen.

Die Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Technologie hat sich sowohl
beim Bundesfinanz- als auch beim Bundeswirtschaftsministerium für
eine schnelle Entschädigungsregelung eingesetzt. Wegen ungeklärter
Haushaltsfragen und Unstimmigkeiten mit den Ländern hatte sich das
Verfahren jedoch verzögert.

Nun ist der Weg frei: Im Rahmen von „Billigkeitsleistungen“ stellt
der Bund von 2011 bis 2015 insgesamt 124 Millionen Euro für die
betroffenen Veranstalter zur Verfügung. Das ist mehr als
gerechtfertigt. Denn es kann nicht sein, dass
Fronleichnamsprozessionen, Neujahrsempfänge oder Sommerkonzerte nicht
mehr möglich sind, weil die Mikrofone wegen der Frequenzversteigerung
nicht mehr funktionieren. Es ist unsere Aufgabe, den Veranstaltern
hier beizuspringen. Die Pflege unserer heimischen Kultur ist
unbezahlbar.

Betroffene Veranstalter können den Entschädigungsantrag über ein
auf der Internetseite des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle abrufbares Antragsformular stellen. Die
Voraussetzung dafür: Die Funkmikrofone müssen zwischen dem 1. Januar
2006 und dem 31. Dezember 2009 angeschafft worden sein. Die Höhe der
Entschädigung orientiert sich am Anschaffungszeitpunkt und dem
Anschaffungspreis der Altgeräte. Eine weitere Versteigerung von
Rundfunkfrequenzen im Bereich unterhalb von 800 Megahertz plant der
Bund zurzeit nicht. Über die Verwendung künftig freiwerdender
Frequenzen wird zuvor rechtzeitig mit den Beteiligten diskutiert.“

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