Pressemitteilung
Restriktive Haltung gegenüber Teilerdverkabelung verhindert
Innovation – Deutsche Umwelthilfe fordert teilverkabelte Teststrecken
auf allen drei Hochspannungs-Gleichstrom-Trassen (HGÜ) –
Gesetzentwurf am Mittwoch im Bundeskabinett – Bundestag soll
Gesetzentwurf in Richtung Bürgerfreundlichkeit korrigieren
Kurz vor dem Ziel setzt die Bundesregierung das bei der Planung
des Stromnetzes für die Energiewende bei betroffenen Anwohnern mühsam
erworbene Vertrauenskapital aufs Spiel. Das Bundesbedarfsplangesetz
(BBPlG), das Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) am
morgigen Mittwoch (19.12.) im Kabinett zur Abstimmung stellt,
widerlegt nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH)
mutwillig die im bisherigen Konsultationsverfahren zum
Netzentwicklungsplan Strom (NEP 2012) erklärte Bereitschaft der
Bundesregierung zu einer echten Bürgerbeteiligung.
„Wer ständig Bekenntnisse zur Bürgerbeteiligung im Munde führt,
kann nicht gleichzeitig die von praktisch allen vor Ort betroffenen
Bürgerinnen und Bürger erhobene Hauptforderung nach mehr Erdkabeln
brüsk zurückweisen. Philipp Rösler reißt mit dem Hintern ein, was
andere an Vertrauensansätzen mühsam aufgebaut haben“, erklärt
DUH-Bundesgeschäftsführer Michael Spielmann. Mit dem BBPlG-Entwurf
soll nach jahrelanger Planung und mehreren Konsultationsverfahren, an
denen sich neben Umweltverbänden wie der DUH auch tausende Bürger
beteiligt haben, das Fundament für den Aus- und Umbau des Stromnetzes
für die Energiewende gelegt werden.
Der im Bundeswirtschaftsministerium federführend formulierte
Gesetzentwurf behandelt die von vielen Standort-Bürgerinitiativen
geforderte Teilerdverkabelung künftiger Trassen mit
Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) so restriktiv wie eben
möglich – und lässt nach dem in der vorletzten Woche zur
Stellungnahme versandten Entwurf nur ein einziges Pilotprojekt zu.
Die Bürgerinitiativen erhoffen sich von der Verlegung unter die Erde
geringere Auswirkungen auf die Gesundheit, die Natur und das
Landschaftsbild. „Die Entscheidung für eine einzige Teststrecke stößt
tausende engagierte Bürgerinnen und Bürger vor den Kopf. Sie reicht
auch nicht aus, um mit dieser Technik die dringend benötigte
Erfahrung im Alltagsbetrieb zu sammeln“, sagt Peter Ahmels, der
Leiter Erneuerbare Energien bei der DUH. „Wir fordern weitere
HGÜ-Teststrecken auf allen drei Nord-Süd-Korridoren.“
Ahmels verwies darauf, dass nach Informationen der DUH auch der
Übertragungsnetzbetreiber Tennet in seiner Stellungnahme zu dem
Gesetzentwurf anrege, die Teilverkabelung bei allen drei geplanten
HGÜ-Trassen grundsätzlich zuzulassen. Alles andere, so Tennet, sei
der interessierten Öffentlichkeit und vom Netzausbau Betroffenen
„nicht vermittelbar“.
Auch die in Röslers Gesetzentwurf vorgesehene Verkürzung des
Rechtswegs auf das Bundesverwaltungsgericht als einzige
Gerichtsinstanz wird nach Überzeugung der DUH die Akzeptanz der
Netzausbaumaßnahmen in der betroffenen Bevölkerung erschweren.
Grundlage für den BBPlG-Entwurf der Bundesregierung ist der von
der Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigte Netzentwicklungsplan, der
den Bedarf an neuen Höchstspannungstrassen im Rahmen der Energiewende
festlegt. Insgesamt müssen demnach 2800 km neue
Höchstspannungsleitungen (380 Kilovolt) gebaut werden, 2900 km müssen
verstärkt oder in bestehenden Trassen neu errichtet werden.
Die DUH hält den Um- und Ausbau der Stromübertragungsnetze im
Grundsatz für unausweichlich, selbst wenn den Ausbaubedarf
reduzierende Maßnahmen, wie Energieeinsparung, Lastmanagement oder
regionale Erzeugung, greifen würden. „Ohne einen Um- und Ausbau der
Leitungen wird die Energiewende nicht funktionieren“, so Ahmels. Aber
gerade deshalb müsse jeder Schritt, der von der Regierung getan
werde, auch bezüglich seiner Rückwirkung auf die Akzeptanz sorgfältig
bewertet werden.
Ein Schritt voran sei es gewesen, dass die Bundesnetzagentur im
schließlich bestätigten Netzentwicklungsplan nur Leitungen mit einer
bestimmten erwarteten Mindestauslastung zugelassen habe. Von den 74
von den Übertragungsnetzbetreibern beantragten Maßnahmen waren
deshalb nur 51 bestätigt worden.
Der BBPlG-Entwurf sei, wenn er so im Bundestag verabschiedet
würde, „ein klarer Schritt zurück“, erklärte Ahmels. Er forderte die
Abgeordneten des Bundestages auf, das Gesetz im parlamentarischen
Verfahren zu korrigieren.
Pressekontakt:
Michael Spielmann, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin, Tel: 030 2400867-0; Mobil: 0160 90914431, E-Mail:
spielmann@duh.de
Dr. Peter Ahmels, Leiter Erneuerbare Energien, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0; Mobil: 0151 16225863; E-Mail:
ahmels@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Hackescher Markt 4,
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