Edward Snowden ist in Deutschland nicht zur Fahndung
ausgeschrieben. Das erklärt Johannes Dimroth, Sprecher des
Bundesinnenministeriums, im ZDF-Magazin „Frontal 21“ am Dienstag, 27.
Mai 2014, 21.00 Uhr. Ein Eintrag im Polizeifahndungssystem Inpol wäre
aber die Voraussetzung für eine Festnahme Snowdens in Deutschland und
für eine Auslieferung an die USA. Die Bundesregierung argumentiert
jedoch, man könne Snowden nicht zur Vernehmung vor dem
NSA-Untersuchungsausschuss einreisen lassen, weil ihm hier Verhaftung
drohe.
In den USA wird der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter Snowden per
Haftbefehl gesucht, nachdem er geheime Abhöraktivitäten der NSA, der
amerikanischen Nationalen Sicherheitsbehörde, öffentlich gemacht
hatte. Snowden hält sich derzeit in Moskau auf, nachdem er dort für
ein Jahr Asyl erhielt.
Der Straf- und Völkerrechtler Nikolaos Gazeas von der Universität
Köln zeigte sich gegenüber „Frontal 21“ verwundert, dass Snowden
nicht zur Fahndung ausgeschrieben wurde: „Nach dem
deutsch-amerikanischen Auslieferungsvertrag besteht grundsätzlich die
Pflicht, bei einem vorläufigen Festnahmeersuchen wie dem aus den USA,
die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Und hierzu zählt zumindest
die Ausschreibung in dem polizeilichen Fahndungssystem.“
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