Bundesregierung rudert bei Atommüll-Endlagerung im Ausland zurück

Atomgesetz-Novelle soll nun doch klaren Vorrang für
Endlagerung hochradioaktiven Mülls im Inland sicherstellen – Deutsche
Umwelthilfe fordert klare Festlegung noch vor der Niedersachsenwahl

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat die Ankündigung von
Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) begrüßt, den Vorrang der
Endlagerung hochradioaktiven Atommülls im Inland in der geplanten 14.
Atomgesetznovelle „definitiv“ festzuschreiben. Die Umweltorganisation
hatte dies im Dezember in ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem
Gesetzentwurf und Ende vergangener Woche auch öffentlich gefordert,
nachdem die ursprüngliche Fassung der Novelle die Option für den
Export und die Endlagerung des Atommülls im Ausland geöffnet hätte.

„Wir sind erleichtert, dass die Bundesregierung nun offenbar doch
vor diesem Tabubruch zurückschreckt und schnell auf die öffentliche
Kritik reagieren will. Um weiteren Irritationen vorzubeugen, muss die
Bundesregierung jedoch noch vor der Landtagswahl in Niedersachsen
eine Gesetzesformulierung vorlegen, die alle Zweifel ausräumt“, sagte
DUH-Bundesgeschäftsführer Michael Spielmann. Dies werde auch die
Chancen für einen Konsens über ein Endlagersuchgesetz erhöhen, das
eine neue, wissenschaftlich fundierte Endlagersuche in ganz
Deutschland zum Ziel hat. Voraussetzung sei allerdings auch, dass
jeder weitere Versuch unterbleibe, den politisch diskreditierten und
nach Überzeugung der DUH ungeeigneten Salzstock Gorleben im Rahmen
der neuen Endlagersuche zu bevorzugen.

Noch am vergangenen Freitag hatten der Sprecher des
Umweltministeriums und Regierungssprecher Steffen Seibert vor der
Bundespressekonferenz ebenso vehement wie fälschlich behauptet, das
geltende Atomgesetz verpflichte von jeher zweifelsfrei zur
ausschließlichen Endlagerung hochradioaktiven Atommülls im Inland.
Deshalb sei eine Klarstellung überflüssig. Altmaier selbst hatte
wörtlich erklärt, die Kritik am Gesetzentwurf sei „der größte Unsinn,
den ich jemals gehört habe“. Am gestrigen Montag dann die Kehrtwende:
Im Lichte der Stellungnahme im Rahmen der am vergangenen Freitag
abgeschlossenen Verbände-Anhörung werde die Novelle überarbeitet.

Ursprünglich hatte die Bundesregierung die EU-Richtlinie
(2011/70/EURATOM), die die Endlagerung im Ausland als Ausnahme
zulässt, jedoch keinen Mitgliedstaat dazu zwingt, zum Anlass
genommen, die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle im Ausland
faktisch als gleichberechtigte Alternative zur Endlagerung im Inland
zuzulassen. Darauf hatte die DUH in ihrer Stellungnahme zu dem
Gesetzentwurf
(http://www.duh.de/uploads/media/DUH_Stgn_14_AendG_AtG_01.pdf)
detailliert hingewiesen und die Bundesregierung aufgefordert, den
klaren Vorrang für die Inlandsendlagerung gesetzlich festzuschreiben.
Das soll nun geschehen.

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