Sollte es für eine Weiterentwicklung bei der
Bewertung von Pflegeeinrichtungen künftig keine Einstimmigkeit bei
den Vertragspartnern geben, wird eine Schiedsstelle über die
strittigen Punkte entscheiden. Zuständig bleiben die Vertragspartner
der Selbstverwaltung. Der Alleinvertretungsanspruch der Pflegekassen
erhielt einen Dämpfer. Eine entsprechende Regelung hat der Bundestag
heute in 2. und 3. Lesung beschlossen.
„Das ist eine richtige Weichenstellung, die wir ausdrücklich
begrüßen“, so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater
Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der über 7.000 private
Pflegeeinrichtungen vertritt. „Nun müssen alle Vertragspartner
Verantwortung übernehmen, um den Pflegenoten auch künftig hohe
Akzeptanz in der Bevölkerung zu verschaffen. Wir sind dankbar, dass
die Bundesregierung und die Fraktionen von CDU/CSU und FDP hier
schnell für eine praxisgerechte Lösung gesorgt haben.“
Die Schiedsstelle kann künftig angerufen werden, wenn innerhalb
von sechs Monaten nach Aufforderung eines Vereinbarungspartners eine
Vereinbarung der Pflege-Transparenzvereinbarung nicht zustande
gekommen ist. Ursprünglich war eine Frist von drei Monaten
vorgesehen. Ein entsprechender Vorschlag des bpa fand damit
Berücksichtigung. Die Frist von sechs Monaten entfällt, wenn der
Spitzenverband der Pflegekassen und die Mehrheit der Verbände der
Pflegeeinrichtungen die Schiedsstelle einvernehmlich anrufen.
Beschlossen wurde auch ein besserer Schutz vor
Krankenhausinfektionen.
„Bereits heute gelten für Pflegeeinrichtungen diverse Hygiene- und
Schutzvorschriften. Als Verursacher von nennenswerten
Infektionsproblemen sind diese bisher nicht aufgetreten. Deswegen ist
es richtig, dass Vorschriften für die Krankenhaushygiene nicht auf
Pflegeeinrichtungen ausgedehnt werden. Damit wurden noch mehr
Bürokratie, zusätzliche Kontrollen und entsprechende Kosten
vermieden“, so bpa-Präsident Bernd Meurer.
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass der Prüfdienst der privaten
Krankenversicherung in die Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen
mit einbezogen wird und dass die Gehälter der Geschäftsführer der
Medizinischen Dienste jährlich im Bundesanzeiger zu veröffentlichen
sind.
Pressekontakt:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa)
Herbert Mauel und Bernd Tews
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