Richtlinie zurÜbertragung ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflege genehmigt / bpa: Neue Wege der Teamarbeit für Pflege und Ärzte werden frei

„Wir begrüßen es, dass endlich ein systematisches,
für die Pflegenden rechtssicheres Reglement geschaffen wird und dass
das Bundesministerium die Richtlinie zur Übertragung ärztlicher
Tätigkeiten auf die Pflege nicht beanstandet“, kommentiert Bernd
Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer
Dienste e.V. (bpa).

Gestern endete die Beanstandungsfrist für das Bundesministerium
für Gesundheit (BMG) für die Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V. Es
wurde lediglich ein ergänzender Hinweis zur Regelung der
Ausbildungsinhalte in Verbindung mit dem Kranken- und
Altenpflegegesetz formuliert, der aber das Inkrafttreten der
Richtlinie nicht blockiert. Ab sofort sind also Modellversuche
möglich, in denen Gesundheits- und Krankenpfleger wie auch
Altenpfleger ihnen übertragene ärztliche Tätigkeiten übernehmen
dürfen, die vorher ausschließlich den Ärzten vorbehalten waren. Der
bpa appelliert jetzt an die Krankenkassen, entsprechende
Modellvorhaben zügig zu ermöglichen.

„Auch wenn die Richtlinie zunächst lediglich Modellversuche
vorsieht, ist dies ein richtiger Anfang und eine richtungsweisende
Orientierung für die verantwortliche Arbeit in der Pflege. Gerade in
Zeiten des Fachkräftemangels brauchen wir klare Signale an die
Pflege. Mit der Übertragung der ärztlichen Tätigkeiten werden die
Kompetenzen der Pflege anerkannt und neue Möglichkeiten der
Kooperation zwischen Ärzten und Pflegekräften geschaffen.“

Das BMG hat trotz der Genehmigung deutlich gemacht, dass die
jeweiligen Berufsgesetze die Ausbildungsinhalte festlegen und damit
die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung ärztlicher
Tätigkeiten schaffen. Die Formulierungen der Richtlinie könnten
verbindlichen Qualitätsanforderungen der Berufsordnungen nicht
vorgreifen. „In der Richtlinie sind ausschließlich
Qualifikationsanforderungen für die Pflegefachkräfte definiert, die
bereits Bestandteil der Pflegeausbildung und Anerkennung sind. So
dürfte der Hinweis des BMG kein Hindernis sein, sondern eher
klarstellend und umsetzungsförderlich wirken“, so Tews abschließend.

Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa)
Friedrichstraße 148 10117 Berlin www.bpa.de

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon rund
300 in Hamburg, die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
215.000 Arbeitsplätze und ca.16.500 Ausbildungsplätze.

Pressekontakt:
Herbert Mauel, Bernd Tews, Tel.: (030) 30 87 88 60