Wer die von der Bundesregierung präsentierten
Regelungen für mehr Transparenz umgehen will, wird dies auch in
Zukunft tun. Aber es wird für Parteien, Politiker und Unternehmen
deutlich schwieriger. Es reicht nicht mehr, einfache
Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen zu erstellen, und es bleibt nicht ohne
Folgen, wenn Spenden nicht deklariert werden. Dass nicht alle
Zuwendungen offengelegt werden müssen, sondern erst ab einem Betrag
von 5000 Euro, ist nicht konsequent: Aber die österreichische
Regelung ist in dem Punkt strenger als die deutsche. Von gläsernen
Parteikassen sind wir aber auch in Österreich weit entfernt.
Längst überfällig waren Konsequenzen aus dem Fall Strasser:
Abgeord_nete zum Nationalrat müssen wie _EU-Mandatare offenlegen, für
wen sie neben ihrer Parlamentsarbeit zusätzlich tätig sind. Die
Bürger haben ein Recht, das zu wissen.
Ob es SPÖ und ÖVP mit der Transparenz wirklich ernst meinen, darüber
entscheiden einmal mehr die Bundesländer: Wenn die Ländern nicht
gezwungen werden, mindestens genauso strenge Regelungen einzuhalten,
dann war es nur ein netter Versuch – mehr nicht. Wenn die von Michael
Spindelegger geführte ÖVP den Ländern eine Sechsmonatsfrist einräumen
will, dann könnte der Grund sein Heimatbundesland Niederösterreich
sein. Bei einer Vorverlegung des Wahltermins auf den Herbst könnte
Landeshauptmann Erwin Pröll noch nach dem alten Modell Spenden
lukrieren und die von den Bundes_parteien vereinbarte Beschränkung
der Wahlkampfkosten müsste nicht zur Anwendung kommen. Der sonst _so
wortmächtige oberste Niederösterreicher Pröll hat sich auffällig
ruhig in der Transparenzdebatte verhalten.
Die SPÖ muss sich umgekehrt dar_an messen lassen, ob sie die
Unternehmensbeteiligungen insbesondere ih_rer Wiener
Landesorganisation tatsächlich offenlegt. Es geht also auch darum, ob
sich VP-Chef Michael Spindelegger gegen Erwin Pröll durchsetzen kann
und SP-Vorsitzender Werner Faymann gegen den Wiener Bürgermeister
Michael Häupl.
Größte Schwachpunkte in dem Transparenzpaket sind Kontrolle und
Sanktionen: Schon jetzt müssen die Spenden dem Rechnungshof gemeldet
werden. Wie bisher können die Prüfer aber keine Sanktionen
aussprechen oder sich an die Öffentlichkeit wenden. Künftig muss der
Bundeskanzler informiert werden. Der Regierungschef kann dann
Sanktionen aussprechen – aber nur Geldbußen.
Dass allein dem Bundeskanzler und nicht einer unabhängigen Kommission
die Entscheidung obliegen soll, _finanzielle Sanktionen zu verhängen,
widerspricht dem in der Demokratie üblichen System einer unabhängigen
Kontrollinstanz. In der Praxis ergibt dies die Konstellation, dass
der Bundeskanzler gezwungen sein könnte, eine Geldbuße zu verhängen,
die seine Partei empfindlich treffen könnte. Wenn seine Entscheidung
eine andere Partei trifft, wird ihm vorgeworfen, diese zu schwächen.
Einer der zentralen Punkte bei der Neuregelung des Parteiengesetzes
in Deutschland war, dass Verstöße von der Bundes- bis zur
Bezirksebene mit einer Haftstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden
können. Diese Drohung fehlt in Österreich.
Der schwierigste Punkt lässt sich ohnehin nicht verordnen: Anstand
und eine Eindämmung der in Österreich weitverbreiteten Einstellung
„Ein bisserl was geht immer“.
Rückfragehinweis:
Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445
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