Nach dem Streit um die Abhebegebühren an
Geldautomaten nimmt sich das Bundeskartellamt jetzt erneut die Banken
und Sparkassen vor. Die Wettbewerbsbehörde prüft die Gebühren, die
der Handel an die Kreditwirtschaft abführen muss, wenn Kunden per
ec-cash – also mit ec-Karte und Geheimnummer PIN – zahlen. „Die
bestehende Gebührenvereinheitlichung ist aus unserer Sicht nicht mehr
zeitgemäß“, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt,
dem „Tagesspiegel“ (Montagausgabe).
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel,
Newsroom, Telefon: 030-29021-14909.
Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd@tagesspiegel.de