Das Bundesverfassungsgericht hat heute
Benachteiligungen von Schwulen und Lesben im Adoptionsrecht für
verfassungswidrig erklärt. Eingetragene Lebenspartnerinnen und
Lebenspartner dürfen in Zukunft Kinder adoptieren, die ihre Partnerin
beziehungsweise ihre Partner schon zuvor adoptiert hat. Damit steht
homosexuellen Paaren zwar immer noch nicht das volle Adoptionsrecht
wie in der Ehe offen, das Gericht machte aber erneut deutlich, dass
rechtliche Benachteiligungen von Homosexuellen nicht vom Grundgesetz
gedeckt sind.
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts sagt Carsten Schatz,
Mitglied im Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe:
„Wir begrüßen sehr, dass die Gleichstellung von Schwulen und
Lesben mit diesem Urteil wieder ein Stück voran kommt. Es ist aber
beschämend, dass die Gleichheit vor dem Gesetz scheibchenweise auf
dem Umweg über das Bundesverfassungsgericht erkämpft werden muss.
Diskriminierung zu beenden ist vor allem Aufgabe der Politik! Wir
fordern die Unionsparteien auf, ihre ausgrenzende Blockadehaltung in
dieser Frage endlich aufzugeben. Alle Parteien stehen in der Pflicht,
sich aktiv für eine rechtliche Gleichbehandlung aller Menschen
einzusetzen, wie sie das Grundgesetz vorsieht.“
Mehr Informationen: www.aidshilfe.de
Pressekontakt:
Holger Wicht
Pressesprecher
Tel. 030 69 00 87 16
holger.wicht@dah.aidshilfe.de