Deutsche Umwelthilfe fordert bei Suche nach Atomendlager „Ende jeder Hintertürchenpolitik“

Pressemitteilung

Kosten für neue Endlagersuche juristisch wasserdicht den
Atomkonzernen zuordnen – Atommüll-Export endlich unmissverständlich
in Atomgesetznovelle verankern

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat Bundesumweltminister
Peter Altmaier (CDU) aufgefordert, bei der Atommüllentsorgung mit
offenen Karten zu spielen. Ein Endlagersuchgesetz, bei dem Gorleben
als möglicher Standort nicht von vornherein ausgeschlossen werde, sei
nur dann akzeptabel, wenn jeder Anschein einer Vorfestlegung auf den
nach Überzeugung der DUH ungeeigneten Salzstock vermieden werde.
Außerdem müsse die Bundesregierung in der derzeit in der
Ressortabstimmung befindlichen 14. Atomgesetznovelle endlich
definitiv klarstellen, dass es auch in Zukunft keinen Export von hoch
radioaktivem Atommüll ins Ausland geben wird.

DUH-Bundesgeschäftsführer Michael Spielmann beschwor die an den
Bund-Länder-Verhandlungen über ein Endlagersuchgesetz beteiligten
Politiker aller Parteien, bei der Formulierung der Gesetze „klinisch
saubere Formulierungen zu finden, die eine rein wissenschaftsbasierte
Standortsuche und den Vorrang der Inlandsendlagerung sicherstellen.“
Andernfalls würden die Gesetze mit Sicherheit ihr Ziel verfehlen, den
Fundamentalkonflikt um die Endlagersuche zu beenden und diese im
gesellschaftlichen Konsens neu zu starten. „Insbesondere von
Bundesumweltminister Peter Altmaier fordern wir das Ende einer
Hintertürchenpolitik, die immer wieder Zweifel an den wahren Motiven
schürt“, sagte Spielmann.

Im aktuellen Entwurf für ein Endlagersuchgesetz, der der DUH
vorliegt, nähren insbesondere zwei Punkte Zweifel an der
„Ergebnisoffenheit“ des angestrebten Suchprozesses. Zum einen geht es
um die Finanzierung der vorgesehenen übertägigen und insbesondere der
untertägigen Endlagersuche, die Milliarden Euro kosten könnte. Im
Gesetzentwurf heißt es zwar, dafür müssten „grundsätzlich“ die
„Ablieferungspflichtigen“, also die Atomkonzerne aufkommen. Doch die
wehren sich bereits jetzt und die Regelung ist unter Juristen hoch
umstritten. Sollten am Ende die Gerichte dem Staat die Kosten für die
neue Suche aufbürden, werde es insbesondere keine vergleichenden
untertägigen Erkundungen geben, fürchtet die DUH. Stattdessen werde
der bereits weitgehend erkundete, aber nach Überzeugung der
Umweltschützer ungeeignete Salzstock Gorleben wieder in den Fokus
geraten. Deshalb müsse die Finanzierung im Gesetz von vornherein klar
und juristisch wasserdicht geregelt sein.

Zum anderen soll nach dem Gesetzentwurf die Regulierungsbehörde zu
Beginn des Verfahrens beurteilen und entscheiden, ob nicht eine
oberirdische Langzeitzwischenlagerung gegenüber einem Endlager in
tiefen geologischen Formationen vorzuziehen sei. Eine positive
Bewertung eines Dauerzwischenlagers an der Erdoberfläche, würde aber
jede unterirdische Suche, wenn nicht von vornherein verhindern, so
doch entwerten. Sie würde darüber hinaus mittelfristig die Option des
Exports des Strahlenmülls ins Ausland befeuern.

Die DUH hatte im Anhörungsverfahren zur geplanten 14.
Atomgesetznovelle
(http://www.duh.de/uploads/media/DUH_Stgn_14_AendG_AtG_01.pdf)
gefordert, den Export von Atommüll definitiv zu verbieten oder
wenigstens einen klaren Vorrang der Inlandsendlagerung in der Novelle
festzuschreiben. Bundesumweltminister Altmaier hatte daraufhin
versichert, dass niemand in Deutschland Atommüll exportieren wolle
und erklärt, man wolle den Vorrang der Inlandsendlagerung in der
Novelle „definitiv“ festschreiben. Dieses Versprechen wurde bis
heute nicht eingelöst.

Am 27. Februar berichtete zudem die Süddeutsche Zeitung über sehr
konkrete und Mitte des vergangenen Jahrzehnts weit fortgeschrittene
Pläne des Energiekonzerns EnBW zum Atommüllexport und zur Endlagerung
in Russland („Krasnojarsk statt Gorleben“). Spielmann: „Wenn es in
Zukunft bei der Endlagersuche in Deutschland weiter Probleme gibt,
wird früher oder später eine Bundesregierung die Option
Atommüllexport ziehen, wenn wir diese Möglichkeit jetzt nicht
gesetzlich ausschließen. Wenn Peter Altmaier, wie er behauptet, gar
nicht daran denkt, Atommüll nach Russland zu verschieben, gibt es
keinen plausiblen Grund, jetzt auf eine gesetzliche Festlegung zu
verzichten“.

Pressekontakt:
Michael Spielmann, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin, Tel.: 0302400867-0; Mobil: 016090914431; E-Mail:
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