Deutsches Kinderhilfswerk: Betreuungsgeld führt in eine bildungspolitische Sackgasse

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft die
Bundesregierung dazu auf, das Betreuungsgeld schleunigst ad acta zu
legen. „Die Bundesregierung versucht hier ein Projekt durchzuziehen,
das geradewegs in eine bildungspolitische Sackgasse führt. Es ist zu
befürchten, dass gerade Kinder aus bildungsfernen und finanziell
benachteiligten Familien bis zum 3. Lebensjahr aus den Kinderkrippen
und Kindertagesstätten herausgedrängt werden. Das konterkariert alle
Bemühungen etwa der frühkindlichen Sprachförderung“, betont der
Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger anlässlich
der morgigen Anhörung zum Betreuungsgeld im Bundestagsausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend. „Wir müssen in der
frühkindlichen Bildung dicke Bretter bohren. Das gilt insbesondere
für den Kita-Ausbau und die Verbesserung der Qualität in
Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. An dieser Stelle
müssen die vorhandenen finanziellen Ressourcen investiert werden.
Stattdessen will die Bundesregierung mit dem Betreuungsgeld jedes
Jahr bis zu zwei Milliarden Euro verpulvern. Dieses Geld fehlt dann
auch in der Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie bei der Bekämpfung der
Kinderarmut in Deutschland. Die Bundesregierung sollte sich deshalb
besinnen und den Gesetzentwurf für das Betreuungsgeld schleunigst ad
acta legen“ so Krüger weiter. „Wir brauchen eine konkrete
Infrastruktur vor allem für benachteiligte Kinder, statt
familienpolitischer Ideologie aus dem Freistaat Bayern“, so Krüger
abschließend.

Es muss zudem bedenklich stimmen, dass das Betreuungsgeld nach
Auffassung von Staatsrechtlern in mehreren Hinsichten gegen das
Grundgesetz verstößt, zum Beispiel gegen den Allgemeinen
Gleichheitssatz und das staatliche Gleichstellungsgebot. Auch die von
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in der
Ressortabstimmung geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken zeigen,
dass der Gesetzentwurf an vielen Stellen Flickschusterei ist. Zudem
verdeutlicht die parteiübergreifende Kritik am Betreuungsgeld durch
die ehemaligen Familienministerinnen Rita Süssmuth, Ursula Lehr,
Christine Bergmann und Renate Schmidt den Irrweg der Bundesregierung
an dieser Stelle.

Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zeichnet sich das
frühkindliche Bildungssystem in Deutschland auch dadurch aus, dass
extreme Unterschiede in der Verfügbarkeit und den Qualitätsstandards
zwischen einzelnen Bundesländern oder auch Gemeinden existieren.
Damit hängen die frühkindlichen Bildungschancen von Kindern davon ab,
wo sie zufällig wohnen. Dies ist nicht nur ineffizient, sondern auch
ungerecht. Wir müssten in Deutschland allen Kindern unabhängig von
ihrer regionalen Zuordnung den Zugang zu einer pädagogisch guten
frühkindlichen Bildung ermöglichen. Dabei ist es zudem wichtig, die
Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen ganz nach vorne
auf die Tagesordnung zu setzen. Der Kinderreport 2012 des Deutschen
Kinderhilfswerkes hat gezeigt, dass die frühe Beteiligung von Kindern
den Kreislauf der Vererbung von Armut durchbricht. Kinder entwickeln
durch Mitbestimmung schon in jungem Alter soziale Kompetenzen, die
sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven
Reizen umgehen. Für Kinder aus benachteiligten sozialen Lagen ist es
also von besonderer Bedeutung, schon im jungen Alter in der Kita
entsprechende Erfahrungen machen zu können. Durch frühe Mitbestimmung
können die Kinder die Folgen von sozialer Benachteiligung
kompensieren.

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