Der Bundesrat hat heute trotz Kritik aus einigen
Ländern das neue Gesetz zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
(Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz) gebilligt. Es gibt damit
zum ersten Mal einen Rechtsanspruch auf Bewertung von im Ausland
erworbenen Berufsabschlüssen. Antragsteller können nun durch ein
vereinfachtes, transparentes und bundeseinheitliches Verfahren binnen
drei Monaten eine Bewertung ihrer Abschlüsse erhalten.
Die einfachere Anerkennung der Fachkräfte mit ausländischen
Pflegequalifikationen soll neben der verstärkten eigenen Ausbildung
und Förderung von Umschulungen und Weiterbildungen dazu beitragen,
den Fachkräftemangel in Deutschland zu verringern.
„Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist ein deutliches
Signal an zuwanderungsbereite sowie an bereits in Deutschland lebende
Fachkräfte. Letztere können nach erfolgreicher Anerkennung dann
endlich auch in ihrem Beruf beispielsweise als Krankenschwester
arbeiten und den Fachkräftemangel in den Pflegeeinrichtungen
beseitigen helfen“, sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes
privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). „Die Pflege in
Deutschland braucht jede Fachkraft.“
Das neue Anerkennungsgesetz wird vom bpa grundsätzlich begrüßt. Es
ist jetzt an den Bundesländern eine schnelle, unbürokratische und,
wie von diesen im Bundesrat gefordert, weitgehend einheitliche
Umsetzung sicherzustellen.
„Wenn die Antragsteller, wie von einigen Bundesländern gefordert,
zusätzlich während des Anerkennungsprozesses etwa durch Sprachkurse
und staatlich geförderte Anpassungslehrgänge effektiv begleitet
werden sollen, wäre das zu begrüßen“, so Meurer.
Zukünftig sollen im Bereich der Krankenpflegeberufe, über die fast
alle Anerkennungen in der Pflege erfolgen, zu Inhalt und Durchführung
der erforderlichen Anpassungsmaßnahmen bundesweite Empfehlungen
aufgestellt werden.
Die Länder können zur Vereinfachung der Zuständigkeiten gemeinsame
Anerkennungsstellen einrichten. Außerdem soll das behördliche
Verfahren der zuständigen Landesstellen mit verbindlichen
Bearbeitungsfristen von durchschnittlich drei Monaten ausgestaltet
werden. Auch aus dem Ausland können dann Anträge gestellt werden.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 215.000 Arbeitsplätze und ca.
16.500 Ausbildungsplätze.
Pressekontakt:
Herbert Mauel, Bernd Tews, Tel.: (030) 30 87 88 60.