Ab dem 6. Februar 1919 tagte in Weimar die
Deutsche Nationalversammlung. Anlässlich des 100. Jahrestages der
konstituierenden Sitzung erinnert die Präses der Synode der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Irmgard Schwaetzer, an die
Bedeutung der in der Weimarer Verfassung verankerten Trennung von
Staat und Kirche:
„Mit der Weimarer Reichsverfassung wurde die Grundlage für das
moderne Religionsverfassungsrecht des Grundgesetzes gelegt, mit dem
die Religionsfreiheit umfassend gesichert und das öffentliche Wirken
der Kirchen vom Staat in –fördernder Neutralität– geschützt wird.
Beide Aspekte sind bis heute prägend für das Verhältnis von Kirche
und Staat in Deutschland: Die Freiheit zur Religion bedeutet eben
auch, dass den Religionen Raum zur öffentlichen Entfaltung eingeräumt
wird. Das ist von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die
Zukunft: Denn damit wurde eine hervorragende Voraussetzung für das
friedliche Miteinander in der multireligiös geprägten säkularen
Gesellschaft geschaffen.“
In einem Festakt in Weimar, an dem auch Bundeskanzlerin Angela
Merkel und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier teilnehmen, wird
am Mittwoch an die erste deutsche Demokratie erinnert. Vor dem
Festakt findet in der Herderkirche in Weimar ein ökumenischer
Gottesdienst mit Ilse Junkermann, Landesbischöfin der Evangelischen
Kirche in Mitteldeutschland (EKM), und Ulrich Neymeyr, Bischof des
Bistums Erfurt, statt. Der Gottesdienst beginnt um 12.30 Uhr und wird
live im MDR-Fernsehen übertragen. Ein Gottesdienst in der
Herderkirche war vor 100 Jahren Auftakt für die Zusammenkunft der
politischen Spitze des Landes.
Ausführlichere Informationen zum Verhältnis von Kirche und Staat
in Deutschland sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie
unter https://www.ekd.de/Kirche-und-Staat-11131.htm.
Hannover, 5. Februar 2019
Pressestelle der EKD
Carsten Splitt
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