Eine Expertenkommission der Bundesregierung soll am Montag eine Stellungnahme zum Strafrechtsparagraphen 218 vorlegen, der Abtreibungen verbietet. Laut Medienberichten wird das Gremium eine Liberalisierung der Gesetzeslage empfehlen. „In der Gesellschaft sind die Grundannahmen der bisherigen Kompromissregelung brüchig geworden“, so Theologe Lob-Huedepohl. „Wer Embryonen nur für einen Zellverband hält, der kann kein Verständnis dafür haben, dass das Recht des Embryos auf Schutz moralisch genauso schwer wiegen könnte wie das Recht der Frau auf Selbstbestimmung. Der kann kein moralisches Dilemma sehen.“
Aber auch in den modernen Humanwissenschaften gebe es immer lautere Stimmen, die den Beginn menschlichen Lebens nicht bereits für die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ansetzten, sondern erst zu einen deutlich späteren Zeitpunkt oder wenn der Embryo auch außerhalb des Mutterleibs lebensfähig sei. „Das ist übrigens auch weltweit eine weit verbreitete Meinung“, sagte Lob-Huedepohl der „NOZ“. „Selbst in den großen Weltreligionen gibt es unterschiedliche Auffassungen. Und auch die UN-Kinderrechtskonvention kennt keine pränatalen Kinderrechte.“
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