2017 waren insgesamt 74 Verfahren gegen Deutschland wegen EU-Vertragsverletzungen anhängig. Jetzt kommt eines dazu. Laut einer Pressemitteilung der EU-Kommission vom 19. Juli 2018 hat diese ein Verfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung im Tierversuchsrecht eingeleitet. Die EU verweist auf Mängel im Bezug auf Inspektionen, die Sachkunde des Personals und die Anwesenheit von Tierärzten. In diesen Punkten sei deutsches nationales Recht mit der EU-Richtlinie nicht vereinbar. Experten sprechen von insgesamt 18 teilweise schwerwiegenden Mängel im deutschen Tierversuchsrecht.
Der ÖDP NRW geht die EU-Richtlinie nicht weit genug. Im Landespolitischen Programm der ÖDP NRW heißt es: „Der alltägliche pervertierte Umgang
mit unseren Mitgeschöpfen in Massentierhaltungen, Versuchslaboren und in vielen anderen Bereichen verstößt gegen alle ethischen und sittlichen Wertmaßstäbe.“ Das bundespolitische Programm der ÖDP fordert ein „Verbot aller physisch oder psychisch quälerischen und leidvollen Experimente an und mit Tieren.“