In dem Bestreben, die Zusammenarbeit zwischen den
Mitgliedsstaaten zu verbessern, beschloss der Europarat Mittwoch,
neue Regeln für das Beobachter-Verfahren zu etablieren und für eine
bessere Arbeitsteilung zwischen den Institutionen zu sorgen.
Nach der Diskussion über die möglichen Modalitäten für eine
intensivere Zusammenarbeit mit dem Ministerkomitee hat die
Parlamentarische Versammlung des Europarates, Bastion des Kontinents
für Menschenrechte der 47 Mitgliedstaaten, die gemeinsam 800
Millionen europäische Bürger repräsentieren, mit überwältigender
Mehrheit einen „Brief für Zusammenarbeit“ verabschiedet, dessen Ziel
es ist, den Dialog zu fördern und schlechte Stimmung zwischen den
Mitgliedsstaaten zu vermeiden.
„Dies ist eine sehr konstruktive Methode, um mit den neuen
Mitgliedstaaten zu arbeiten und dem bisherigen Ansatz der
?Überwachung– der alten Mitgliedsstaaten gegenüber den neuen
Mitgliedern ein Ende zu bereiten,“ erklärte der Abgeordnete Elkhan
Suleymanov aus Aserbaidschan, einem Land, über das im Januar 2013 ein
Beobachter-Bericht geschrieben wird.
Der Europarat hat ein besonderes Kontrollverfahren zur
Beobachtung der Menschenrechte und der Demokratie in den neuen
Mitgliedsstaaten erarbeitet. Derzeit stehen 10 Länder unter einer
solchen Beobachtung, darunter Albanien, Armenien, Aserbaidschan,
Bosnien und Herzegowina, Georgien, die Republik Moldau, Montenegro,
die Russische Föderation, Serbien und die Ukraine. Bulgarien, Monaco,
die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei
befinden sich in einem Dialog zur nachträglichen Überwachung, in dem
sie ihre vollständige Akzeptanz der Demokratie sowie ihre
Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte sicherstellen
sollen.
Früher erfolgte das Verfahren aufgrund einer Empfehlung durch die
Versammlung dem Ministerkomitees, dem Rat der Exekutive Europas, die
damals offiziell in den Prozess eingebunden war. Das führte zu
Verstimmtheit, formalem Misstrauen und übermässiger Bürokratie. Laut
der neuen Regelung ist die Beteiligung des Ministerkomitees jetzt nur
freiwillig, wenn es dazu aufgefordert wird, im Anschluss an den
Beobachter-Bericht zusammen mit den Ko-Berichterstattern einen „Brief
für Zusammenarbeit“ zu verfassen.
„Dieser Brief für Zusammenarbeit ist informell und nicht
obligatorisch. Er basiert damit auf dem Prinzip der guten Absichten
und wird positive Ergebnisse mit sich bringen,“ so Suleymanov. Er
fügte hinzu, er sei nun zuversichtlich, dass die Resolution zu
Aserbaidschan nicht von einer negativ belegten, formalen Empfehlung
begleitet werde.
Während der Debatte schlug der Vorsitzende des
Begleitausschusses, Andres Herkel, vor, dem Beobachtungsbericht eine
Empfehlung und eine Beschlussvorlage beizulegen. Dieser Ansatz wurde
von den Mitgliedstaaten, die flexiblere Arbeitsmethoden bevorzugen,
um das Vertrauen und den gegenseitigen Respekt zwischen den
Mitgliedsstaaten zu stärken, jedoch nicht unterstützt.
Noch im Oktober 2011 war der Europarat aufgrund eines
Beobachterberichts über Russland, dessen begleitender
Empfehlungsentwurf abgelehnt wurde, gespalten, was zu einer lebhaften
Debatte zur Beziehung zwischen grossen und kleinen Ländern und alten
und neuen Ländern führte. Der neue informelle „Brief zur
Zusammenarbeit“ soll ein konstruktiveres Umfeld schaffen, um die
Probleme in den neuen Mitgliedstaaten anzugehen und gleichzeitig den
Dialog und die Zusammenarbeit zu verbessern.
„In Paris wurde heute eine riesiger positiver Schritt für die
Schaffung von Vertrauen und von gegenseitigem Respekt zwischen den
einzelnen Mitgliedsstaaten, die unter Beobachtung stehen, und dem
Europarat gemacht,“ so Suleymanov.
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