Scharfe Kritik übt der Paritätische
Wohlfahrtsverband an der restriktiven Anerkennungspraxis des BAMF,
nach der hunderttausende Asylbewerber voreilig und zu Unrecht
abgelehnt werden oder ihnen voller Schutz vorenthalten wird. Nach
aktuellen Angaben der Bundesregierung erhalten 44 Prozent der
Asylbewerber im Falle einer Klage gegen ihren Asylbescheid
nachträglich vor Gericht Recht. Es sei ein Skandal, dass das Grund-
und Menschenrecht auf Asyl Schutzbedürftigen offenbar systematisch
vorenthalten werde. Auch die Pläne von Union und SPD, Asylbewerber
künftig für die gesamte Verfahrensdauer in zentralen Lagern
festzuhalten, verurteilt der Verband.
„Es kann nicht sein, dass das Recht auf Schutz, Zuflucht und Hilfe
aus migrationspolitischen Abwägungen oder parteipolitischen
Interessen ausgehöhlt und nur nach Gutdünken gewährt wird. Das Recht
auf Asyl ist ein universelles Menschenrecht. Es ist eines
Rechtsstaates wie Deutschland unwürdig, wenn sich die
Anerkennungspraxis des BAMF trotz der eindeutigen Entscheidungen der
Gerichte nicht ändert“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des
Paritätischen Gesamtverbands.
Angesichts der hohen Zahl der bei den Gerichten anhängigen
Klageverfahren und den guten Erfolgsaussichten für die Kläger seien
die Pläne von Union und SPD für eine weitere Asylrechtsverschärfung
und insbesondere die weitere Beschränkung des Familiennachzugs und
die dauerhafte Unterbringung in Sammellagern inakzeptabel.
„Integration muss vom ersten Tag an erfolgen. Insbesondere wenn
Kinder und Jugendliche sich bis zu zwei Jahren in Lagern aufhalten
müssen, um dann doch anerkannt zu werden, ist dies unter humanitären
und Gründen der Vernunft völlig kontraproduktiv“, so Schneider.
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