Familiennachzug: Scharfe Kritik des Paritätischen an Beschluss des Bundeskabinetts

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die
heute vom Bundeskabinett beschlossene Neuregelung zum Familiennachzug
scharf. Die geplante Abschaffung des subjektiven Rechts auf
Familiennachzug für Menschen mit nur subsidiärem Schutzstatus
verstoße gegen das Diskriminierungsverbot, das sowohl im Grundgesetz
als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist.
Die zusätzlich vorgesehenen Restriktionen seien grund- und
menschenrechtswidrig. Insbesondere die geplante Obergrenze von
maximal 1000 Menschen, denen pro Monat der Nachzug überhaupt gewährt
werden soll, sei absolut inakzeptabel. Der Verband appelliert an die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dem Gesetzentwurf nicht
zuzustimmen. Der Paritätische fordert stattdessen die
Gleichbehandlung von subsidiär Schutzberechtigten und Flüchtlingen im
Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention(GFK). Für beide Gruppen soll
der Familiennachzug gleichermaßen uneingeschränkt möglich sein.

Der Paritätische kritisiert, es sei irreführend jemandem
„vorgaukeln“ zu wollen, Menschen aus Bürgerkriegsländern wie Syrien
oder Irak seien nur für kurze Zeit hier und damit die Einschränkung
des Familiennachzugs zu begründen. „Es geht um Menschen, die vor
drohender Todesstrafe, Folter oder anderen Bedrohungen von Leib und
Leben geflohen sind. Ob und wann eine Rückkehr und damit eine
Familienzusammenführung in ihrem Heimatland möglich sein wird, ist in
der Regel nicht absehbar. Den Betroffenen in ihrer Not zu verwehren,
ihre Familie nachzuholen, ist schlicht inhuman“, so Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische spricht sich grundsätzlich gegen eine Begrenzung
des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte aus. Das
geplante Gesetz, das für tausende Familien eine zwangsweise
dauerhafte Trennung bedeute, sei dabei auch integrationspolitisch
unvernünftig, warnt der Verband: „Aus unserer Beratungspraxis wissen
wir, dass die Trennung von Familienangehörigen und damit die Sorge um
die Familie eine erhebliche psychische Belastung darstellt, die den
Integrationsprozess entscheidend erschweren kann. Wer also
tatsächlich die mit der Integration der Flüchtlinge verbundenen
Herausforderungen angehen will, darf nicht mit der Verzögerung oder
gar Verweigerung der Familienzusammenführung ein zentrales
Integrationshemmnis aufbauen“, heißt es in der Stellungnahme zum
Gesetzentwurf. In diesem Zusammenhang spricht sich der Verband auch
für eine Erweiterung des Anspruchs auf Familiennachzug für
volljährige Geschwister aus.

Insgesamt sei die Bundesregierung gefordert, legale Zugangswege zu
internationalem Schutz in Deutschland auszubauen statt immer weiter
einzuschränken. Dazu gehörten neben der wirksamen Ermöglichung des
Familiennachzugs nicht nur der massive Ausbau von
Resettlementprogrammen sondern auch weitere Möglichkeiten humanitärer
Visa und Aufnahmeprogramme.

Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, eMail: pr@paritaet.org

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