Wie in dieser Woche aus dem Ausschuss für Kultur
und Medien des Deutschen Bundestages bekannt geworden ist, hat die
Filmförderungsanstalt einen Grundsatzbeschluss zur Förderung
barrierefreier Filme gefasst. Im Vorgriff auf die Novelle des
Filmfördergesetzes sollen die Förderrichtlinien dahingehend geändert
werden, dass bei der Förderung eines Films dessen barrierefreie
Ausstattung mit zusätzlichen Bildbeschreibungen für blinde und
sehbehinderte Menschen sowie Untertitelung verpflichtend wird.
Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gremien der
Filmförderungsanstalt können die geplanten Richtlinienänderungen im
Herbst dieses Jahres in Kraft treten.
„Wenn die Ankündigung der Filmförderungsanstalt wahr wird, können
wir einen wirklichen Durchbruch für den barrierefreien Film feiern“,
erklärt Renate Reymann, Präsidentin des Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverbandes (DBSV). Seit mehr als zehn Jahren setzt sich
der DBSV für Hörfilme ein. Vielfältige politische Initiativen werden
durch den jährlich vergebenen Deutschen Hörfilmpreis
öffentlichkeitswirksam unterstützt. Außerdem fördert der Verband über
die Deutsche Hörfilm gemeinnützige GmbH die Produktion von Hörfilmen.
Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme
als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer
Audiodeskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale
Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekors schildert. Die
Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen.
In den vergangenen Monaten haben sowohl der Kulturausschuss des
Bundestages wie auch Kulturstaatsminister Bernd Neumann die
Forderungen des DBSV unterstützt und auf die Filmförderungsanstalt
eingewirkt, Filme im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention für
behinderte Menschen zugänglich zu machen.
Pressekontakt:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
Volker Lenk
Pressesprecher
Tel. 030/28 53 87-140
E-Mail v.lenk@dbsv.org