Das Finanzamt hatte den endgültigen Steuerbescheid für das Jahr 2011 nach einigem Hin und Her erst im September 2013 festgesetzt – die Beamten forderten dann für die Nachzahlung den seit Jahrzehnten geltenden Zinssatz von 0,5 % pro Monat. Das ärgerte den Mann so sehr, dass er vor Gericht zog.
Die 6% p.a. sind laut Bundesfinanzhof trotz Niedrigzinsphase immer noch im Rahmen des Üblichen: Marktübliche Kreditzinsen für Kontoüberziehung hätten in der betreffenden Zeit bei bis zu 14 % gelegen. Die 6 % Zinsen im Jahr sind ein einträgliches Geschäft für den Staat, weil die Einnahmen durch Nachzahlungen erheblich höher sind als die Ausgaben für Rückerstattungen, ergänzen ARAG Experten (BFH, Az.: III R 10/16).