Heute hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung einem Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP
zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)
zugestimmt. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dirk Fischer sowie der zuständige
Berichterstatter Matthias Lietz:
„Die geplante Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ist
dringend notwendig. In den kommenden Jahren wird die
Transportleistung auf unseren Bundeswasserstraßen enorm steigen. Wir
müssen das Netz der Bundeswasserstraßen zukunftsfähig gestalten.
Daher fordern die Fraktionen von CDU/CSU und FDP die Bundesregierung
auf, ihr Konzept zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zu
ergänzen:
Zur Kategorisierung der Bundeswasserstraßen müssen neben der
beförderten Ladungsmenge auf Grundlage von aktuellen Daten und
Prognosen auch andere Kriterien berücksichtigt werden, so die Anzahl
der Schiffe, die Verkehrsfunktion und die Wertschöpfung der
Transporte. Außerdem sollen die Ergebnisse der Untersuchungen zu den
Verbesserungen von Infrastruktur und Marketing für den
Wassertourismus einbezogen werden. Die Netzkategorien werden alle
fünf Jahre überprüft und aktualisiert. Entsprechend ihrer Kategorie
und den damit verbundenen Aufgaben sollen für die Wasserstraßen Ziele
für den Ausbau formuliert werden.
Wir schlagen weiterhin vor zu prüfen, unter welchen
Voraussetzungen alternative Betriebsformen umgesetzt werden können.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, den
Verkehrsausschuss aktiv an der Konzeption der Netzstruktur und
Verwaltungsreform zu beteiligen.“
Hintergrund:
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) verwaltet
die Bundeswasserstraßen, zu denen 23.000 km² auf See und 7.350 km in
Binnengewässern gehören. Bis Ende 2011 sollen die erforderlichen
Entscheidungsgrundlagen vorliegen, um eine Netzstruktur für die
Bundeswasserwege zu erstellen.
Derzeit arbeiten etwa 13.000 Mitarbeiter im Bereich der Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung, die aus sieben Wasser- und
Schifffahrtsdirektionen und 39 Ämtern sowie sieben
Wasserstraßenneubauämtern besteht.
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