Flachsbarth: Unterstützung für Mor Gabriel weiter vorantreiben

Nach den jüngsten Entscheidungen des Obersten
Gerichtshofes in Ankara steht dem Kloster Mor Gabriel großer Verlust
an Landflächen bevor. Dazu erklärt die Beauftragte für Kirchen und
Religionsgemeinschaften, Dr. Maria Flachsbarth:

„Das Urteil gegen das Kloster Mor Gabriel hat uns alle
erschüttert. Sollte es in dieser Form Rechtskraft erlangen, fallen
große Teile des Klostergeländes in türkischen Staatsbesitz.

Seit Beginn des Prozesses gegen das syrisch-orthodoxe Kloster, das
eines der ältesten Klöster weltweit ist, verfolgen wir die
Verhandlungen mit großer Sorge und Anteilnahme. Nun wurden die
schlimmsten Befürchtungen bestätigt.

Wir dürfen nicht zulassen, dass das weitreichende Urteil den
Erhalt des Klosters im Tur Abdin in Frage stellt. Der Abt sowie die
weiteren verbliebenen Bewohner des Klosters und die aramäische
Gemeinde dürfen sich unserer Solidarität sicher sein. Wir müssen nun
mit vereinten Kräften auch gemeinsam mit unseren europäischen
Partnern sehen, mit welchen konkreten Maßnahmen wir dem Kloster Mor
Gabriel zur Seite stehen können.

Wir werden dazu die Gespräche mit unseren aramäischen Freunden,
mit denen wir bereits seit langer Zeit in Kontakt sind, unmittelbar
fortsetzen. Den Vorschlag, den Vorfall vor den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen, unterstützen wir. Aus
Europa muss ein deutliches Signal an den Beitrittskandidaten Türkei
kommen: Das Menschenrecht der Religionsfreiheit muss auch in ihrem
Land uneingeschränkte Geltung bekommen.“

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